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Offener Brief

Honorar-Defizite bei Gewalt-Dokumentation

Frauenärzte üben Kritik: Bisher kein Honorar für Dokumentation von körperlicher Gewalt bei Frauen, die sich zunächst nicht zur Anzeige entschließen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Berufsverband der Frauenärzte hat eine Honorierung für die ärztliche Dokumentation von Verletzungen bei Frauen gefordert, die sich nicht sofort, sondern erst verspätet oder zunächst gar nicht entschließen, den Verursacher von körperlicher und sexualisierter Gewalt anzuzeigen.

Generell erfordere die Dokumentation, die auch als Beweismittel vor Gericht verwendet werden könne, einen hohen Zeitaufwand. Sie werde im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen und Gerichtsverfahren honoriert, heißt es in einem offenen Brief, der an Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Familienministerin Ulrike Giffey, Justizministerin Katharina Barley (beide SPD) und die Abgeordneten des Bundestags gerichtet ist.

Häufig könne sich ein Mädchen oder eine Frau jedoch nicht sofort entschließen, gegen den Verursacher der Verletzungen Anzeige zu erstatten; weil sie auf eine Versöhnung hoffe, sich bedroht fühle oder sich aus der Beziehung nicht lösen könne, zum Beispiel wegen gemeinsamer Kinder.

Ärzte sollen gerichtsfeste Dokumentation aller Befunde vornehmen

Doch auch in diesen Fällen sollte eine ärztliche, gerichtsfeste Dokumentation aller Befunde vorgenommen werden, fordern die Frauenärzte. Dadurch verfügten betroffene Frauen über die notwendigen Dokumente, wenn sie sich später doch zu einer Anzeige entschließen. Auch eine Wiederholungs-Täterschaft könne so nachgewiesen werden,

Diese Untersuchung mit Dokumentation kann eine Stunde oder länger dauern. Der Knackpunkt: Eine Honorierung über die GKV ist in den ärztlichen Gebührenordnungen nicht vorgesehen, sodass Ärzte diese Arbeit entweder unhonoriert machen oder der Patientin eine Privatrechnung ausstellen müssen. Praxispersonal werde gebunden, denn bei der Untersuchung von akut traumatisierten Frau sollte unbedingt eine zweite Person anwesend sein. Auch in Klinik-Notambulanzen sei es wegen des Zeit- und Personalmangels in aller Regel nicht möglich, eine ausführliche gerichtsfeste Dokumentation durchzuführen. Auch dort sei keine Abrechnung über die GKV möglich, heißt es in dem Brief weiter.

Der Berufsverband bittet die Adressaten des Briefes, dringend eine Lösung im Interesse der Frauen zu finden. (fuh)

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