Hoppe warnt Parlamentarier vor Dumping-GOÄ

Die Ärzte ziehen im Streit um die GOÄ-Reform alle Register: In einem Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages warnt BÄK-Chef Jörg-Dietrich Hoppe erneut vor den Folgen der "Dumpingverträge".

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BERLIN (sun). Noch ist unklar, ob sie überhaupt kommt - doch die drohende Öffnungsklausel lässt den Ärzten keine Ruhe. Die Bundesärztekammer (BÄK) zog daher am Freitag noch einmal alle Register: BÄK-Präsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe richtete sich mit einem Schreiben direkt an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Und warnte darin vor den möglichen Folgen der Selektivverträge in der PKV. Diese schränkten die freie Arztwahl und die wohnortnahe Versorgung "massiv ein", heißt es in dem Schreiben.

Einen konkreten Anlass für die schweren Geschütze seitens der BÄK gibt es derzeit nicht. Vermutlich setzt aber die in den kommenden Wochen anstehende Entscheidung bei der Gebührenordnung der Zahnärzte die Bundesärztekammer unter Zugzwang. Sollte darin eine Öffnungsklausel kommen, könnte es auch bald bei den Ärzten soweit sein. Aus diesem Grund will Hoppe offenbar die Argumente der PKV für eine Öffnungsklausel noch einmal öffentlich widerlegen.

Die PKV begründet ihre Forderung nach Selektivverträgen unter anderem mit den gestiegenen Ausgaben bei den Laborausgaben. "Die Laborausgaben in der PKV sind bis zu fünfmal so hoch wie die der GKV-Versicherten", sagte PKV-Sprecher Stefan Reker am Freitag in Berlin. Das sieht die BÄK anders: "Tatsächlich ist das EBM-Laborkapitel nur halb so umfangreich wie das GOÄ-Laborkapitel", betonte Hoppe.

Darüber hinaus will die PKV - auch wenn sie das nicht so offen sagt - die ärztlichen Honorare beschränken. Die Ausgaben für die ambulante Arztbehandlung der Privatversicherten sind nach Angaben der PKV pro Kopf in den letzten zehn Jahren um 41 Prozent gestiegen (wir berichteten). In der GKV seien es nur 24 Prozent gewesen.

Vorwürfe, sie strebten eine Budgetierung an, wies die PKV zurück. Dazu konterte Hoppe in seinem Schreiben: Der Ausgabenanteil der ärztlichen Leistungen sei "seit nunmehr 15 Jahren bei durchschnittlich 24 Prozent der Gesamt-Leistungsausgaben der PKV".

Auch führe die PKV immer wieder das Argument "mehr Wettbewerb" als Vorteil einer Öffnungsklausel an, so Hoppe. Dabei gehe es der PKV vielmehr darum, ein "wirksames Mittel zur direkten Patientensteuerung" zu erhalten.

Die PKV kritisierte den Schachzug der BÄK, mit ihren Vorwürfen an die Öffentlichkeit zu gehen, zeigte sich jedoch weiter gesprächsbereit.

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