Hoppenthaller beschleunigt den Streit um den Systemausstieg

Die Hausärzte in Bayern sollen jetzt noch vor Weihnachten über einen Systemausstieg entscheiden.

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2008 gescheitert, jetzt neuer Anlauf: Bayerns Hausärztechef Hoppenthaller sucht am 22. Dezember die Entscheidung über den Systemausstieg.

2008 gescheitert, jetzt neuer Anlauf: Bayerns Hausärztechef Hoppenthaller sucht am 22. Dezember die Entscheidung über den Systemausstieg.

© Dolberg

MÜNCHEN (sto). Als Reaktion auf die Kündigung des AOK-Hausarztvertrages hat der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) am Montagnachmittag den Termin für die Vollversammlung der Hausärzte in Nürnberg vom 26. Januar auf den 22. Dezember vorgezogen.

Der Grund: Die AOK Bayern hatte den Hausarztvertrag mit Frist zum 14. Januar gekündigt, wenn der BHÄV seine Aktivitäten zum Systemausstieg nicht einstellt. Selbst wenn sich die Hausärzte am 26. Januar gegen einen Systemausstieg aussprechen würden, wäre der Hausarztvertrag zu diesem Zeitpunkt bereits Vergangenheit.

Zusammen mit der Terminverschiebung hat BHÄV-Chef Dr. Wolfgang Hoppenthaller der AOK einen abgeänderten Vertrag präsentiert: Die Laufzeit des Hausarztvertrages soll bis Ende 2015 verlängert werden, der BHÄV akzeptiert die Absenkung der Fallwertobergrenze von 84 auf 76 Euro und die AOK beendet die Ausschreibung von Versicherten aus dem Hausarztvertrag.

Am 22. Dezember sollen die Hausärzte nun darüber entscheiden, ob sie den so geänderten Hausarztvertrag annehmen, vorausgesetzt die AOK hat dem zugestimmt, oder ob sie aus dem System aussteigen wollen.

Unterdessen haben die Krankenkassen in Bayern gemeinsam die Hausärzte auf die Folgen eines Ausstiegs hingewiesen. Nach kollektiver Rückgabe der Zulassung als Vertragsarzt werde es entgegen den Annahmen des BHÄV keine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2011 geben.

Versorgungsverträge auf Basis des Bürgerlichen Rechts, wie sie der Hausärzteverband wolle, seien unzulässig. Alle Hausarztverträge würden sofort ihre Geschäftsgrundlage verlieren. Auch alle DMP und Modellvorhaben würden entfallen. Die AOK bekräftigte, es bleibe bei der Kündigung des Hausarztvertrages, wenn der BHÄV seine Aktivitäten zum Systemausstieg nicht bis zum 14. Dezember einstelle.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Nächste Runde im Pokerspiel

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