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Wegen EU-Verordnung:

Hubschrauber-Landeplätze werden umbenannt

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BERLIN. Die Hubschrauberlandeplätze an deutschen Kliniken können nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums definitiv weiter betrieben werden. Dafür werden bundesweit 2346 Landeplätze mit einem juristischen Trick zu "Landestellen von öffentlichem Interesse".

Eine EU-Verordnung, die am heutigen Dienstag in Kraft tritt, hatte im Juli 2014 Bedenken ausgelöst, dass bis zu 800 Landeplätze in unmittelbarer Umgebung von Kliniken nicht mehr genutzt werden könnten.

In einem "Zukunftsplan" des Bundesverkehrsministeriums heißt es nun: "Keine Hubschrauber-Landestelle müsse geschlossen werden." In dem Vier-Punkte-Plan hält das Ministerium fest, dass die bisherigen Landestellen in "Landestellen von öffentlichem Interesse" umgewidmet werden.

Bislang mit Ausnahmegenehmigung betrieben

Damit können die Landestellen weiter genutzt werden - "wenn der Pilot diese als sicher einschätzt", so das Verkehrsministerium. Bislang werden viele Landeplätze an Kliniken mit Ausnahmegenehmigungen nach Paragraf 25 Absatz 2 Luftverkehrsgesetz betrieben.

Laut dem Zukunftsplan wurde gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft eine Liste der "Landestellen von öffentlichem Interesse" erarbeitet. Auf dieser Liste, die laut Verkehrsministerium "erstmals" in dieser Form erstellt wurde, seien 2346 Landestellen an Kliniken identifiziert worden.

Dem Luftfahrt-Bundesamt lägen entsprechende Anträge der Luftrettungsunternehmen vor. "Sollten Krankenhäuser noch Bedarf für eine Deklarierung als Landestelle von öffentlichem Interesse sehen, werden sie bei der weiteren Überarbeitung der Liste zusätzlich berücksichtigt", heißt es in dem Zukunftsplan.

Die Aktivitäten des Bundesverkehrsministeriums zur Sicherung der Hubschrauberlandestellen werden von der Deutschen Kranenhausgesellschaft positiv bewertet: "Wir begrüßen, dass sich das Ministerium der Sache nun angenommen hat", hieß es auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". (bee)

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