Wegen EU-Verordnung:

Hubschrauber-Landeplätze werden umbenannt

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Hubschrauberlandeplätze an deutschen Kliniken können nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums definitiv weiter betrieben werden. Dafür werden bundesweit 2346 Landeplätze mit einem juristischen Trick zu "Landestellen von öffentlichem Interesse".

Eine EU-Verordnung, die am heutigen Dienstag in Kraft tritt, hatte im Juli 2014 Bedenken ausgelöst, dass bis zu 800 Landeplätze in unmittelbarer Umgebung von Kliniken nicht mehr genutzt werden könnten.

In einem "Zukunftsplan" des Bundesverkehrsministeriums heißt es nun: "Keine Hubschrauber-Landestelle müsse geschlossen werden." In dem Vier-Punkte-Plan hält das Ministerium fest, dass die bisherigen Landestellen in "Landestellen von öffentlichem Interesse" umgewidmet werden.

Bislang mit Ausnahmegenehmigung betrieben

Damit können die Landestellen weiter genutzt werden - "wenn der Pilot diese als sicher einschätzt", so das Verkehrsministerium. Bislang werden viele Landeplätze an Kliniken mit Ausnahmegenehmigungen nach Paragraf 25 Absatz 2 Luftverkehrsgesetz betrieben.

Laut dem Zukunftsplan wurde gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft eine Liste der "Landestellen von öffentlichem Interesse" erarbeitet. Auf dieser Liste, die laut Verkehrsministerium "erstmals" in dieser Form erstellt wurde, seien 2346 Landestellen an Kliniken identifiziert worden.

Dem Luftfahrt-Bundesamt lägen entsprechende Anträge der Luftrettungsunternehmen vor. "Sollten Krankenhäuser noch Bedarf für eine Deklarierung als Landestelle von öffentlichem Interesse sehen, werden sie bei der weiteren Überarbeitung der Liste zusätzlich berücksichtigt", heißt es in dem Zukunftsplan.

Die Aktivitäten des Bundesverkehrsministeriums zur Sicherung der Hubschrauberlandestellen werden von der Deutschen Kranenhausgesellschaft positiv bewertet: "Wir begrüßen, dass sich das Ministerium der Sache nun angenommen hat", hieß es auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". (bee)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Auswirkung auf Arzneiversorgung

Pharmaindustrie warnt vor Helium-Engpässen durch Irankrieg

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Pflegekräfte als Teil des Schmerzmanagements

© NanSan / stock.adobe [Symbolbild mit Fotomodellen]

Schmerzen erfassen, bewerten und behandeln

Pflegekräfte als Teil des Schmerzmanagements

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Wie eine Gynäkologin ihre Krebserkrankung in einem Comic verarbeitet

Herzinfarkt-Prävention

Diabetes: Grippeimpfung schützt das Herz!

Lesetipps
Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?

Ein Mann zieht an einem riesigen Virus.

© freshidea / stock.adobe.com

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein