Ärztekammer Hessen

Hürden für Hilfseinsätze in Ebola-Gebieten

Die Landesärztekammer Hessen ruft die Bundesregierung dazu auf, klare Regelungen für Hilfseinsätze zu schaffen.

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Die Landesärztekammer Hessen hat sich dem Appell von BÄK, Bundesregierung und DRK angeschlossen und ruft freiwillige Helfer dazu auf, sich im Rahmen der humanitären Hilfe in den von Ebola betroffenen Ländern zu engagieren.

Allerdings sind wichtige Details zu solcher Einsätzen ungeklärt. Der Deutsche Ärztetag hat 2013 zum wiederholten Male die Bundesregierung zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage aufgefordert, die Ärzten ihren heimischen Arbeitsplatz im Anschluss an einen Hilfseinsatz garantiert, betont die LÄK in einer Mitteilung:

"Leider fehlen Regelungen, die den in einem Beschäftigungsverhältnis befindlichen Ärzten die Teilnahme an bisweilen mehrmonatigen Einsätzen in Krisengebieten erleichtern und die Freistellung vom Dienst sowie eine Garantie auf Weiterbeschäftigung gewährleisten - wie sie beispielsweise in Frankreich durch den "Congé de solidarité international" (Livre II, Titre II, Chapitre V, Section V, Article L225-9) realisiert wurden."

Auch Fragen zur Vergütung sind offen. Die meisten Hilfsorganisationen zahlen nur eine Aufwandsentschädigung.

Die LÄK appelliert an die Bundesregierung, auch hier umgehend Regelungen für hilfswillige Ärzte zu schaffen. (eb)

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