Zehnter Erfahrungsbericht zum Stammzellgesetz

Humane embryonale Stammzellen: RKI erteilte 175 Genehmigungen für Einfuhr und/oder Verwendung

Derzeit sind laut Bundesregierung rund 100 Arbeitsgruppen an etwa 60 Institutionen im Besitz jeweils wenigstens einer Genehmigung für die Einfuhr von hES-Zellen und deren Verwendung für die Forschung.

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Berlin. In den beiden Jahren 2020 und 2021 hat das Robert Koch-Institut (RKI) als zuständige Genehmigungsbehörde 19 inhaltlich eigenständige Anträge auf Genehmigung der Einfuhr und Verwendung bzw. Genehmigung der Verwendung humaner embryonaler Stammzellen (hES-Zellen) erteilt. Das geht aus dem „Zehnten Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes“ (StZG) hervor, der nun als Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesregierung vorliegt.

Ferner war laut Bericht ein Antrag aus dem vorherigen Berichtszeitraum anhängig, der zu Beginn des aktuellen Berichtszeitraums genehmigt worden sei. Zwei Anträge seien durch zwei bzw. drei Forschergruppen gemeinsam gestellt worden, woraufhin hier in beiden Fällen gesonderte, jeweils identische Genehmigungen erteilt worden seien, so dass sich die Anzahl der bis zum Ende des Berichtszeitraums erteilten Genehmigungen auf 22 bellaufen habe. Über einen Antrag sei am Ende des Berichtszeitraums noch nicht entschieden worden, heißt es weiter im Bericht.

Insgesamt seien vom Inkrafttreten des StZG im Juli 2002 bis zum Ende des Berichtszeitraumes 175 Genehmigungen für die Einfuhr und/oder Verwendung von hES-Zellen an natürliche bzw. juristische Personen erteilt worden. Derzeit seien insgesamt rund 100 Arbeitsgruppen, die an etwa 60 Institutionen – Universitäten, Universitätsklinika, Forschungsinstituten, Unternehmen etc. – tätig sind, im Besitz jeweils wenigstens einer Genehmigung für die Einfuhr von hES-Zellen und deren Verwendung für Forschungszwecke. (eb)

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