Hygieneverordnung in Hessen setzt hohe Anforderungen

WIESBADEN (bee). Mit einer neuen Hygieneverordnung will die Landesregierung in Hessen stärker in den Kampf gegen Krankenhausinfektionen treten.

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"Mit der Hessischen Hygieneverordnung setzen wir bundesweit neue Maßstäbe bei der Umsetzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes", sagte Gesundheitsminister Stefan Grüttner in Wiesbaden. Das kürzlich geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz fordert von den Ländern, neue Strukturen im Bereich Hygiene zu schaffen.

Die Hygieneverordnung legt für Kliniken, Reha- und Dialyse-Einrichtungen die Zahl an Hygienepersonal fest, die mindestens beschäftigt werden muss. Diese Zahl für jeden Einrichtung veröffentlicht werden. In einer Klinik mit 400 Betten müssen beispielsweise ein Facharzt für Hygiene sowie zwei Hygiene-Fachkräfte beschäftigt werden.

Außer regelmäßigen Fortbildungen schreibt die Verordnung vor, dass Kliniken Hygienekommissionen einsetzen, denen Ärzte und Pflegekräfte sowie Mikrobiologen und Apotheker angehören sollen.

Sektorenübergreifende MRE-Netzwerke geplant

Außerdem ist geplant, sektorenübergreifende MRE-Netzwerke zu gründen, in die vor allem Pflegeheime einbezogen werden sollen. Zudem führt Hessen eine Meldepflicht für multiresistente Erreger ein.

Grüttner machte deutlich, dass die Verordnung nur ein erster Schritt sei: "Die Bereitschaft, hygienebedingte Risiken und das Vorkommen von Krankenhausinfektionen in der eigenen Einrichtung anzuerkennen und nach Ursachen und Bedingungen für ihre Entstehung zu suchen, ist eine Voraussetzung für die erfolgreiche Prävention."

Bachelor-Studiengang "Krankenhaushygiene" ab 2012

Doch das Personal, das die Verordnung vorschreibt, ist derzeit kaum zu finden. Das Ministerium will hier Lösungen finden. So soll ab 2012 ein Bachelor-Studiengang "Krankenhaushygiene" an der Technischen Hochschule Mittelhessen aufgebaut werden.

Der Studiengang soll nicht nur "Hygieneingenieure" ausbilden, sondern auch "praxiserfahrenen Pflegekräften offenstehen", sagte der Leiter des Studiengangs, Professor Hans-Martin Seipp.

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