In Bayern gibt es Ärger mit der Praxisgebühr

MÜNCHEN (sto). Ärger mit der Praxisgebühr in Bayern: Bei schätzungsweise 200 Hausärzten ist die Gebühr für befreite Patienten nach Ansicht der Betroffenen zu Unrecht von den Honoraren abgezogen worden. Grund ist die fehlende Eingabe einer Befreiungsziffer.

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Der Hausarzt Dr. Klaus-Peter Preis aus Gößweinstein in Mittelfranken wurde erst von seinem Steuerberater auf das Problem aufmerksam gemacht: Bei Patienten, die sich 2005 und 2006 in Hausarztverträge eingeschrieben hatten und die deshalb für drei Quartale im Jahr von der Praxisgebühr befreit waren, war die Befreiung bei der Quartalsabrechnung nicht automatisch an die KV weitergemeldet worden. Dazu hätte eine zusätzliche Abrechnungsziffer eingetragen werden müssen.

Auf dem Bildschirm seines Praxiscomputers sei bei den jeweiligen Patienten zwar eine Mitteilung über die Befreiung von der Praxisgebühr aufgrund eines Hausarztvertrages aufgetaucht, berichtet Preis. Wegen der fehlenden Abrechnungsziffer habe die KV jedoch die Praxisgebühr an die Krankenkassen überwiesen. Er habe ebenso wie die betroffenen Kollegen nicht bemerkt, dass ihnen jedes Quartal die Praxisgebühr für befreite Patienten weiterhin vom Honorar abgezogen wurde. Erst als er von seinem Steuerberater darauf aufmerksam gemacht wurde, habe er Widerspruch einlegen können.

Als skandalös empfindet es Preis, dass "die Krankenkassen also Gelder von unseren Praxen eingenommen hatten, die ihnen aufgrund der Befreiung der an den Hausarztverträgen teilnehmenden Patienten nicht zustanden". Daran ändere auch die vierwöchige Widerspruchsfrist nach jedem Honorarbescheid nichts.

Die KV habe das Problem zwar erkannt, räumt Preis ein. Entsprechende Verhandlungen mit den Kassen über eine Rückerstattung seien jedoch ohne Erfolg geblieben. Den Kassen gehe offenbar "finanzielles Denken vor normales Rechtsempfinden", kommentiert er. Er selbst habe inzwischen als Konsequenz die Hausarztverträge gekündigt und werde auch bei den DMPs aussteigen.

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