AMNOG-Reform

Industrie will Rechtssicherheit per Gesetz

Bei der geplanten AMNOG-Novellierung fordert die Industrie mehr Verbindlichkeit durch den Gesetzgeber statt "blinden Vertrauens in die Selbstverwaltung".

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) vermisst in dem in dieser Woche bekannt gewordnen Eckpunktepapier zur AMNOG-Reform "klare gesetzliche Vorgaben, um die Arzneimittelversorgung zukunftsfest zu gestalten".

Bei der Nutzenbewertung von Antibiotika und neuen Kinderarzneimitteln müsse der Gesetzgeber für verlässliche Rahmenbedingungen sorgen, so BPI-Vorsitzender Martin Zentgraf. Er warnt vor "blindem Vertrauen in die Selbstverwaltung".

BPI: Kein "Wunschkonzert der Industrie"

Anders als die Krankenkassen sieht Zentgraf in dem Eckpunktepapier kein "Wunschkonzert der Industrie". Das gelte etwa für die Verlängerung des Preismoratoriums bis Ende 2022, obwohl die Krankenkassen aktuell Finanzreserven von 24,5 Milliarden Euro haben.

Der AOK-Bundesverband hingegen kritisierte jüngst eine "völlige" Unausgewogenheit zugunsten der Arzneimittelhersteller (die "Ärzte Zeitung" berichtete in ihrer App-Ausgabe), Reformvorstellungen der Kassen blieben unberücksichtigt.

Kritisch sieht der BPI auch die geplante Umsatzschwelle, ab der ein Erstattungsbetrag rückwirkend gelten soll. Die Anwendung eines solchen Instruments müsse auf "absolute Ausnahmefälle" beschränkt werden. Die rückwirkende Geltung des Erstattungsbetrages sei für Unternehmen ein unkalkulierbares Risiko und eine Innovationsbremse.

Dossierpflicht bürokratische Hürde

Ähnlich wirke auch die geforderte Dossierpflicht. Sie schaffe nur noch weitere bürokratische Hürden für Unternehmen. Wenn ein Hersteller keinen höheren Erstattungsbetrag als den Preis der zweckmäßigen Vergleichstherapie erreichen wolle, dann müssten die Zulassungsunterlagen ausreichend sein.

Verbesserunsgbedürftig seien die Bedingungen für die Wirkstoffausschreibungen in der Generikaversorgung. Der BPI fordert eine mindestens sechsmonatige Frist zwischen dem Zuschlag und der Lieferverpflichtung.

Der Verband begründet dies mit weltweit knappen Produktionskapazitäten. Ferner müssten die Kassen verpflichtet werden, mindestens drei Anbietern – darunter einem mit europäischer Herstellung – je Los einen Zuschlag zu erteilen.

Einzig die geplante Vertraulichkeit der Erstattungsbeträge sowie die angestrebte Flexibilisierung des Erstattungsbetrages bei nicht nachgewiesenem Zusatznutzen werden vom BPI als berechtigt angesehen. (HL)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesundheitsmarkt

Drogeriemarkt-Kette dm startet Online-Apotheke

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse