Lauterbach soll liefern

Innungskrankenkassen fordern Eckpunkte für GKV-Finanzierung ein

Im Herbst fallen die Entscheidungen über die künftige Höhe der Kassenbeiträge. Die Delegierten der IKK fordern Gesundheitsminister Lauterbach auf, einen Auftrag aus dem Finanzstabilisierungsgesetz von 2022 umzusetzen.

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Berlin. Vertreter der Innungskrankenkassen haben am Freitag Hinweise auf die vom Gesundheitsministerium angekündigte Reform der Kassenfinanzierung gefordert.

„Mir ist unbegreiflich, warum die vom Gesetzgeber im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz geforderten Eckpunkte für eine stabile Finanzierung der GKV dem Parlament immer noch nicht vorliegen“, monierte der Vorstandsvorsitzende des IKK e.V. Hans Peter Wollseifer am Freitag im Anschluss an eine Mitgliederversammlung.

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Mit dem Stabilisierungsgesetz von 2022 hatte der Bundestag das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, „Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV“ vorzulegen. Mit Blick auf die Haushaltsplanungen der Krankenkassen hatten die Abgeordneten den Termin auf den 31. Mai 2023 gelegt.

Der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gibt im Oktober eine Prognose zu den Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung ab. In der Folge legt das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das 2024 fest.

Es stehe zu befürchten, so Wollseifer, dass das erwartete Defizit im laufenden Jahr zum Großteil von den Beitragszahlenden ausgeglichen werden müsse. Nach wie vor verweigerten Bund und Länder zudem die Übernahme versicherungsfremder Leistungen. Den bisherigen Prognosen zufolge wird ein eher moderates Defizit erwartet.

Mehr Mutterschutz bei Totgeburt

Die Delegierten der IKK-Mitgliederversammlung erneuerten zudem ihre Forderung nach einer Umwandlung der Genusssteuern in eine Sonderabgabe an den Gesundheitsfonds. Zudem solle die Digitalwirtschaft in die Sozialversicherung einbezogen werden.

Einsparpotenziale sehen die IKKen zudem in Steuerungs- und Lenkungsoptionen für die konkrete Versorgung der Versicherten. Die Beitragszahlenden könnten so um rund 33,5 Milliarden Euro entlastet werden.

Die IKK-Delegierten haben sich auf ihrer Sitzung auch für eine Stärkung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten eingesetzt. Anders als bei Totgeburten hätten Frauen bei Fehlgeburten keinen oder nur einen begrenzten Anspruch auf Mutterschutz und müssten bereits am nächsten Tag wieder arbeiten. „Das kann und darf nicht sein“, betonten die IKK-Vertreter. (af)

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