Rettungsschirm

Internisten und MVZ fordern klare Worte der KVen

Der Berufsverband Deutscher Internisten und der Bundesverband Medizinischer Versorgungszentren fordern klare Aussagen vom KV-System zum Rettungsschirm. Sie warnen vor Fehlentwicklungen und Vertrauensverlust.

Von Anno Fricke Veröffentlicht:
Hilfspaket auf dem Prüfstand: Die Kann-Regelung in Spahns Gesetz bereitet Ärzteverbänden Sorgen.

Hilfspaket auf dem Prüfstand: Die Kann-Regelung in Spahns Gesetz bereitet Ärzteverbänden Sorgen.

© drubig-photo / Stock.Adobe.com

Berlin. Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) und der Bundesverband Medizinischer Versorgungszentren (bmvz) haben unabhängig voneinander bei den Kassenärztlichen Vereinigungen Klärungsbedarf angemeldet.

In einem Schreiben an die Vorstände der KVen fordern die Internisten eine Klarstellung der Körperschaften, wie sie mit der im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vorgegebenen Kann-Bestimmung zum Ausgleich wegen der Coronakrise nicht zu erlösender extrabudgetären Vergütungsbestandteile umzugehen gedenken.

Kann-Bestimmung löst Sorge aus

Die Regelung sieht vor, dass die KVen Praxen für den Ausfall extrabudgetärer Leistungen entschädigen können, wenn deren Gesamthonorar um zehn Prozent einbricht. Schon die mittelfristige Finanzierung nach Ablauf der Vorauszahlungen und die Restzahlungen ab dem zweiten Quartal 2020 seien unsicher, wenn die KVen nicht klarstellten, dass die Kann-Bestimmung „sowohl generell als auch vollständig“ umgesetzt werde, heißt es in dem von BDI-Präsident Professor Hans Martin Hoffmeister unterzeichneten Schreiben, das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Auch bei den Ausgleichszahlungen für Ausfälle bei der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) melden die Internisten Korrekturbedarf an. Diese Zahlungen sollen für den Fortbestand einer Praxis bei einem gefährdenden Fallzahlrückgang ausgelöst werden. Das ist den Internisten nicht präzise genug. „Dieses Kriterium muss möglichst bald in der Honorarverteilung definiert werden“, heißt es in dem Brief. Die Verteilung müsse zudem generell auf Ausgleichszahlungen ausgerichtet werden. Dazu benötigten die Vertragsärzte bereits vor dem Abrechnungsergebnis für das zweite Quartal 2020 gesicherte Informationen.

„Undurchsichtige Kalkulationsgrundlagen“

Genauso wichtig sei, nicht nur das Absinken der Fallzahlen als Maß für die Ausgleichszahlungen heranzuziehen, sondern auch die Fallwerte. Hier müssten die KVen im Rahmen ihrer Möglichkeiten nachbessern.

Im Namen des Berufsverbandes weist Hoffmeister darauf hin, dass die letzte EBM-Reform „unabhängig vom unbefriedigenden Honorarergebnis vor allem wegen der undurchsichtigen Kalkulationsgrundlagen“ bei den Internisten im BDI Misstrauen gegenüber der „Institution KV“ ausgelöst habe. Klare Antworten auf die von der Gesetzgebung aufgeworfenen Fragen könnten deshalb vertrauensbildend wirken. In den Praxen dürfe auf keinen Fall der Eindruck von Rechtsunsicherheit aufkommen.

MVZ-Verband fällt Vertrauen nicht leicht

Ungleichbehandlung innerhalb der Vertragsärzteschaft fürchten die Vertreter der Medizinischen Versorgungszentren. Dass die bereits vereinbarten Honorarmengen ausgezahlt werden sollten, auch wenn die vereinbarten Mengen nicht erreicht werden könnten, sieht man beim Bundesverband Medizinische Versorgungszentren (bmvz) positiv. Da jedoch die Verteilung der nicht abgerufenen Honorare weitgehend in das Ermessen der regionalen KVen gestellt wurde, werde gleichzeitig befürchtet, dass einzelne Strukturen und Fachgruppen eher profitieren könnten als andere, heißt es in der Analyse des Verbandes. Das sei eine Frage der Macht-und Entscheidungsstrukturen in den KVen. „Es wird hier in den nächsten Monaten sehr wichtig, die KV-spezifischen Entwicklungen zu beobachten und etwaigen Fehlentwicklungen vorzubeugen“, sagte bmvz-Geschäftsführerin Susanne Müller der „Ärzte Zeitung“.

Aus den Erfahrungen der Vergangenheit heraus falle es den MVZ nicht so leicht wie der Politik, einfach darauf zu vertrauen, dass überall adäquate Regelungen gefunden werden. Rund um die Medizinischen Versorgungszentren werde in den KVen auch mit den Mitteln der Honorarverteilung Politik gemacht, beklagte Müller.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Ministerin plant Entlastungsprogramm

Warkens Reformfahrplan: Apotheker werden „Hausärzte light“

Das könnte Sie auch interessieren
Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Blickdiagnose: klinisches Bild mit typischen Effloreszenzen bei Herpes zoster.

© Mumemories / Getty Images / iStock

Zoster-Impfung

Schutz vor Herpes zoster und Rezidiven

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hotline Impfen

Stellen Sie Ihre Fragen zum Impfen!

Lesetipps
Eine Person im CT.

© oksanazahray / stock.adobe.com

Risikoadaptiertes Vorgehen

Lungenkrebs-Screening: Nach Rauchstopp erst später ins CT?

Eine Hand lehnt demonstrativ eine Spritze ab.

© anyaivanova / Getty Images / iStock

1,1 Millionen Erwachsene befragt

COVID-19: Impfskepsis häufig doch überwindbar

Ein Arzt erläutert seinem Patienten mit Fettlebererkrankung anhand eines Anatomiemodell der Leber die prognostischen Risiken.

© manassanant / stock.adobe.com

Hepatisches Risiko erhöht

Schlank und MASLD – das macht der Leber schwer zu schaffen