Rheinland-Pfalz

Investitionen in Kliniken stagnieren

Veröffentlicht:

MAINZ. Die Einschätzungen über das Investitionsprogramm für Krankenhäuser gehen in Rheinland-Pfalz weit auseinander.

Die Landesregierung sieht sich als verlässlichen Partner der Krankenhäuser, die Kassen dagegen beklagen in einer gemeinsamen Pressemitteilung eine Reduzierung des Fördervolumens um 20 Prozent in den vergangenen 15 Jahren.

Insgesamt investiert die rot-grüne Regierung in diesem Jahr 114,2 Millionen Euro in die Kliniken des Landes. 63 Millionen Euro erhalten die Häuser für bauliche Investitionen. Das ist der gleiche Betrag wie im Vorjahr.

 51,2 Millionen Euro werden den Kliniken über die Pauschalförderung zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden nach einem vorgegebenen Schlüssel, der die Fallzahl der Krankenhäuser berücksichtigt, verteilt.

Mit diesem Geld finanzieren die Krankenhäuser zum Beispiel die Anschaffung medizinischer Geräte, den Kauf von Betten oder kleinere Baumaßnahmen.

"Das Krankenhaus-Investitionsprogramm 2015 leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, dass der bauliche Zustand der Krankenhäuser auf hohem Stand erhalten und darüber hinaus verbessert werden kann", kommentiert Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) die Bereitstellung der Mittel.

Um 40 Prozent unterschritten

Hart ins Gericht gehen dagegen die Kassen im Land mit dem angekündigten Investitionsvolumen.

Inflationsbereinigt werde das Fördervolumen aus dem Jahr 2000, bei einer angenommenen Preissteigerungsrate von zwei Prozent pro Jahr, mittlerweile um 40 Prozent unterschritten, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der gesetzlichen Krankenkassen und des Landesausschusses der Privaten Krankenversicherung.

Allein in den vergangenen Jahren sei ein Investitionsstau von rund 500 Millionen Euro aufgelaufen. Die fehlenden Gelder zwängen die Krankenhäuser, aus den Entgelten für die Behandlung der Patienten, Gelder für Investitionen zu verwenden. Die Entgelte seien aber nur zur Deckung der Betriebskosten vorgesehen, so die Kassen.

Eine Quersubventionierung von Baumaßnahmen durch Erlöse aus den Fallpauschalen sei nach dem Willen des Gesetzgebers eindeutig nicht vorgesehen, heißt es in der Erklärung. (chb)

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