Honorarstreit

KBV-Klage stellt GKV-Reform infrage

Die KBV klagt gegen den Honorarbeschluss - und nimmt den Gesundheitminister in die Pflicht. Bahr will zwar prüfen, hält sich aber aus dem Streit bewusst heraus. Für manche Ärzte ist die Aufregung nur ein Sturm im Wasserglas.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Streit ums Honorar: Bahr hält sich raus, Köhler klagt.

Streit ums Honorar: Bahr hält sich raus, Köhler klagt.

© [M] dpa

BERLIN. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) macht Ernst: Sie hat am späten Montagnachmittag den Erweiterten Bewertungsausschuss(eBA) vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verklagt.

In einem gleichzeitig versandten Brief bittet KBV-Chef Dr. Andreas Köhler Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) darum, einzugreifen: "Mit diesem Schreiben ersuchen wir Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister Bahr, den Beschluss rechtsformal zu beanstanden", schreibt Köhler.

Damit setzt Köhler einen Beschluss der KBV-Vertreterversammlung vom vergangenen Samstag um. Sowohl die Klageschrift als auch der Brief liegen der "Ärzte Zeitung" vor.

Dem Ministerium lag der Beschluss am Dienstagvormittag noch nicht vor. Erst nach Eingang beginne eine zweimonatige Frist zu laufen, binnen derer die Rechtsaufsicht das Verfahren prüfe, sagte ein Sprecher des BMG der "Ärzte Zeitung".

Die Inhalte des Beschlusses spielten dabei keine Rolle, auch nicht die Tatsache, dass dagegen geklagt werde. "Es wird keinen Eingriff in die Tarifautonomie geben", sagte der Sprecher.

Der Minister selbst äußerte sein Unverständnis über den Verlauf der Honorarverhandlungen.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat gegen das Votum der Ärzteseite den Orientierungswert um 0,9 Prozent auf gut 3,53 Cent angehoben.

Beschluss tritt vorerst nicht in Kraft

Der eBA begründete dies ausdrücklich damit, dass die Gesetzeslage nur zulasse, die angenommenen Kostensteigerungen von 2012 auf 2013 in den Beschluss einfließen zu lassen.

Der Gesetzgeber habe mit dem GKV-Finanzierungsgesetz vom 22. Dezember 2010 den Orientierungswert für die Jahre 2011 und 2012 festgesetzt. Eine rückwirkende Anpassung könne es also nicht geben.

Genau dies fordert aber die Ärzteseite. Die Anpassung des Orientierungswertes knüpfe nicht an ein Jahresintervall, sondern an die letztmalige Anpassung der Investitions- und Betriebskosten an.

"Daher war bei der Anpassung des Orientierungswertes (...) nicht nur auf die Entwicklung der Investitions - und Betriebskosten der Arztpraxen seit dem Jahr 2012, sondern seit dem Jahr 2008 abzustellen", heißt es in der Klageschrift.

Die KBV beruft sich dabei auf den Paragrafen 87 des SGB V. Auf dieser Grundlage hatten die Ärzte eine Erhöhung des Orientierungswertes um elf Prozent auf gut 3,89 Cent gefordert.

Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Der aktuelle Beschluss über die leichte Anhebung des Orientierungswertes tritt damit vorläufig nicht in Kraft.

Damit sind sie vorerst gescheitert. Die Folge war der Abbruch der Verhandlungen im Erweiterten Bewertungsausschuss und die Vorbereitung von Protesten.

vdää: Peinlich für die Ärzteschaft

Grund waren auch die nach Ansicht der Ärzte ehrabschneidenden Angriffe der Kassen. "Wir fühlen uns zunehmend von unserem Vertragspartner diffamiert", sagte Köhler am Dienstag.

Derzeit läuft eine von den Fachgruppen organisierte Urabstimmung. Die entscheidende Frage an die Ärzte lautet: "Sind Sie für Protestaktionen und würden sie sich an Praxisschließungen beteiligen?"

Das Ergebnis wollen die Ärzte am Donnerstag, 6. September, bekanntgeben. Erste Warnstreiks und Praxisschließungen könnten dann Ende September beginnen, kündigte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, an.

Nicht alle Ärzte werden sich uneingeschränkt an dem Protest beteiligen. Hausärzte, die verstärkt auf Selektivverträge setzen, haben angekündigt, die Proteste differenziert zu betrachten.

Für einen Sturm im Wasserglas hält der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää) die Aufregung. Ein Streik der Ärzte sei völlig unangemessen.

Das sei Arbeitsverweigerung, die die Öffentlichkeit und die Politik unter Druck setzen solle, und peinlich für die gesamte Ärzteschaft.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 04.09.201221:54 Uhr

Auf ein Wort!

Ein Streik oder punktuelle Praxisschließungen mit temporärer Arbeitsverweigerung sind in selbstständiger Niederlassung bei Vertragsärztinnen und -ärzten keineswegs immer sinnvoll. Denn
1. lösen "Null-Bock" auf GKV-Patientenversorgung die Probleme nicht;
2. unsere unversorgten Patienten und wir selbst werden beschädigt;
3. Arbeiten am und mit den Patienten bzw. der Verwaltungskram sind streikbedingt nachzuholen.

Da scheinen mir Dienst nach Sozialgesetzbuch-(SGB)-Vorschrift, IGeL-Leistungen streng nach den Ausschlusskriterien des SGB V bzw. des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA, Boykott von überwiegend unsinnigen Krankenkassenanfragen oder z. B. das ebenso schlichte wie wahrheitsgemäß ehrliche Ankreuzen "Todesursache ungeklärt" auf j e d e r amtlichen Todesbescheinigung realistischer.

Doch so lange Unterversorgung in sozialen Brennpunkten bzw. im ländlichen Raum negiert, Probleme mit Hobby- und Nebenerwerbspraxen innerärztlich nicht angegangen, in überversorgten KV-Bereichen wie München, Starnberg und Freiburg GKV-Patienten neben Selbstzahler-Patienten als lästig betrachtet werden, bleiben offene Flanken in der vertragsärztlichen Selbstdarstellung. Innerärztliche Verteilungskämpfe zwischen technik- und laborfixierten Fachkollegen und den hausärztlichen "Treppenterriern" bzw. psychotherapeutischen
"Laberfächern" müssen offen ausgefochten und selbstverwaltend geregelt werden.

Die im Gegensatz zum Prognos-Gutachten der GKV-Kassen betriebswirtschaftlich begründete KBV-Forderung von 11% Steigerung des Orientierungspunktwertes bedeutet im BWL-Klartext: Bei durchschnittlichen 50 Prozent Kostenanteil in den Kassenpraxen bleiben für Vertragsarzt/-ärztin gerade mal 5,5% als zu versteuerndes Zusatzeinkommen. Oberpeinlich war dazu der Kommentar in den "tagesthemen": Da war von mindestens 11.000 Euro mtl. Bruttoeinkommen bei a l l e n Kassenärzten die Rede. Da hat man offenkundig von BWA und EÜR (betriebswirtschaftlicher Analyse + Einnahmen-Überschuss-Rechnung) nicht den blassesten Schimmer! Und verwechselte Umsatz mit Brutto, Netto oder Praxiskosten! Umso mehr wusste man von Lohnverzicht zu schwafeln, den angeblich das hippokratische "ärztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken" bedeuten würde. Heutzutage dürfen auch Gallen- oder Nieren-"Steinleidende" auf ärztliche Hilfe hoffen, obwohl der Eid des Hippokrates (460 bis 370 v. Chr.) mangels medizinischem Wissen dies kategorisch ausschloss.

Peinlich übrigens für den vdää: Mit Verve streiken für höherer Tarife und bessere Arbeitsbedingungen bei angestellten Krankenhausärzten, erst mit ver.di, dann mit dem Marburger Bund, aber bei den Niedergelassenen, die Familien mit Kindern ernähren, Kreditzinsen zahlen und Arbeiten müssen bis zum Umfallen, den billigen Jakob ''raushängen lassen. Das musste, bei aller Sympathie für die Basisdemokratie, mal gesagt werden.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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