Corona-Pandemie
KBV fordert Wiederauflage des ambulanten Rettungsschirms
Berlin. Die sich zuspitzende Lage in den Arztpraxen mache es erforderlich, den Corona-Rettungsschirm aus dem Jahr 2020 zu reaktivieren, meint die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Genau das fordert sie daher nun in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach.
So könne eine Offenhaltung der vertragsärztlichen Strukturen in jedem Fall gewährleistet werden, auch wenn sich die Situation weiter verschärfe, heißt es.
Zwar hatte es auch 2021 Ausgleichszahlungen für corona-bedingte Umsatzeinbußen gegeben. Ausgleichszahlungen für extrabudgetäre Leistungen wurden im vergangenen Jahr aber aus der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) finanziert. Das führe dazu, dass budgetierte Leistungen noch weniger wert seien, kritisierte damals die KBV.
Im Rettungsschirm aus 2020 mussten die Kassen hingegen noch vollumfänglich die Ausgleichszahlungen für die extrabudgetären Leistungen übernehmen. Genau da will die KBV nun wieder hin. (reh)