Chronikerpauschale

KBV und Kassen verhandeln neu

"Gut und richtig", lautet das Urteil der KBV-Spitze über den neuen Hausarzt-EBM. Korrekturbedarf? Nur bei den Chronikerpauschalen. Der Hausärzteverband sieht die Sache deutlich anders.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Reden mit der Patientin: die neue Gesprächsziffer wird nur selten von den Ärzten genutzt.

Reden mit der Patientin: die neue Gesprächsziffer wird nur selten von den Ärzten genutzt.

© Alexander Raths / fotolia.com

BERLIN. Der neue Hausarzt-EBM weist in die richtige Richtung. Dieses Fazit zieht Regina Feldmann, im Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Hausärzte zuständig, aus den Abrechnungsergebnissen des vierten Quartals 2013. Sie liegen jetzt aus allen KVen vor.

Insgesamt ist der Leistungsbedarf der Hausärzte durch den neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) um 2,3 Prozent gestiegen. Diese Steigerung liegt kaum über dem Durchschnitt der Vorjahre.

"Vor dem Hintergrund, dass wir eine punktsummenneutrale Umstellung bekommen haben, war das zu erwarten", sagte Feldmann. Sie zeigte sich überzeugt, "dass wir auf einem guten und richtigen Weg sind".

Sofortigen Widerspruch erntete Feldmann vom Deutschen Hausärzteverband. "Es hat sich gezeigt, dass im letzten Jahr hoch gelobte Reform-Elemente wie die so genannte Gesprächsziffer den Hausärzten nicht geholfen haben", kommentierte der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt die Tatsache, dass Ärzte die neuen Möglichkeiten Patientengespräche abzurechnen, selten genutzt haben.

Der Verband warnte davor, die Weiterentwicklung des EBM so unkritisch voranzutreiben, wie die KBV dies vorsehe.

KBV-Vorstand Feldmann dagegen sieht Korrekturbedarf vorerst nur bei den Chronikerpauschalen. Die Pauschale (EBM-Nr. 03221), die abgerechnet wird, wenn ein chronisch kranker Patient im Quartal mehr als einmal zum Arzt kommt, ist aus ihrer Sicht unterbewertet.

Rund 40 Millionen Euro mehr hätten die Hausärzte laut KBV allein im vierten Quartal 2013 für diese Leistungen erhalten, wenn sie mit den von der KBV anfangs geforderten 17 statt 15 Euro bewertet worden wären. Dieser Effekt sei von den Kassen nicht gewünscht gewesen, so Feldmann. Ihr zufolge gibt es dazu bereits Gespräche. Der GKV-Spitzenverband zeige dabei großes Entgegenkommen.

Verah und Co sollen aus den Budgets

Zugleich will die KBV nun die zweite Stufe des Hausarzt-EBM mit den Kassen verhandeln. Kernziel ist eine neue Bewertung der technischen Leistungen in der hausärztlichen Versorgung.

Die Verhandlungspartner wollen definieren, welche Geräte eine Hausarzt-Praxis benötigt und wie Leistungen bewertet sein müssen, damit die Geräte sich amortisieren. Das sei gerade für ländliche Regionen wichtig, wo die Wege zu Fachärzten weiter seien.

Derzeit ist die Abrechnungs-Blaupause zum Beispiel für Sonografie und Ergometrie, wie oft ein Internist solche Geräte in seiner Praxis benutzt. Für den Hausarzt wird so kein Geschäft daraus. "Ein Hausarzt macht definitiv nie so viel Sonografie, dass er das Gerät refinanziert bekommt", sagte Feldmann.

Ein weiteres Verhandlungsziel der KBV für den Hausarzt-EBM: Der Einsatz von besonders qualifizierten Praxisassistentinnen wie Agnes, Verah, Eva und Co. soll auch außerhalb unterversorgter Gebiete abrechenbar werden, wenn möglich, außerhalb des Budgets.

"Das ist dringend nötig", sagte Feldmann. In der Diskussion ist zudem eine Konsultationspauschale. Diesen Wunsch hätten viele KVen bei der Abfrage zum neuen EBM geäußert, um die Häufigkeit der Arztbesuche besser darzustellen.

Stufe zwei des Hausarzt-EBM soll nach Feldmanns Angaben zum 1. Januar 2015 zünden. Ein Jahr später, zum 1. Januar 2016, soll dann der neue Facharzt-EBM scharf geschaltet werden.

Lesen Sie dazu auch: Patientengespräche: Ärzte nutzen neue Chancen zu selten

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