KKH hält neue U7a-Vorsorge für unzureichend

HANNOVER (ras). Nach dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat es die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) begrüßt, dass das Bundesgesundheitsministerium einer weiteren Früherkennung für Kinder zugestimmt hat.

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Seit dem 1. Juli 2008 haben alle gesetzlich versicherten Kinder Anspruch auf die Untersuchung U7a. Allerdings zeigt sich die KKH ebenso wie der BVKJ überzeugt davon, dass der Umfang der vom Gesetzgeber beschlossenen Untersuchung nicht ausreicht.

Vor allem Sprachentwicklungsstörungen, Allergien, der Umgang mit Suchtmitteln in der Familie sowie die Ernährungs- und Suchtberatung blieben bei der U 7a ganz oder weitgehend unberücksichtigt, sagt Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH.

Als erste gesetzliche Kasse hatte die KKH gemeinsam mit der Deutschen BKK und dem BVKJ zum 1. Januar 2008 die drei Kindervorsorgeuntersuchungen U7a, U10 und U11 eingeführt. Die verbindlichen Vorsorgen sollten auch die U10 und U11 umfassen, mit denen Verhaltensstörungen, motorische Entwicklung und die Bewegungs- und Sportförderung berücksichtigt werden, so Kailuweit.

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