Notdienstreform

KV Bayerns will Ärzte entlasten

Die KV Bayerns will die Ärzte im Bereitschaftsdienst entlasten - und erhöht deshalb die Gruppengröße. Bis Ende des Jahres soll es im gesamten Bundesland nur noch Bereitschaftsdienstgruppen geben, in denen mindestens 15 Ärzte arbeiten.

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MÜNCHEN. Bis Ende des Jahres soll es in ganz Bayern nur noch Bereitschaftsdienstgruppen geben, in denen mindestens 15 Ärzte Dienst tun.

Die Dienstbelastung soll so auf mehrere Schultern verteilt werden. Mit der Reform des Bereitschaftsdienstes will die KV Bayerns (KVB) vor allem "die Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit gerade auf dem Land erhalten".

Zusammenlegung von Bereitschaftsdienstgruppen

Auf dem Weg dorthin sei man durch die Zusammenlegung und Umorganisation von Bereitschaftsdienstgruppen und der Einrichtung von zentral gelegenen Bereitschaftsdienstpraxen seit Mitte 2012 bereits ein gutes Stück vorangekommen, berichtete KVB-Vorsitzender Dr. Wolfgang Krombholz bei der Vertreterversammlung in München.

Derzeit gibt es in Bayern nur noch 33 Bereitschaftsdienstgruppen mit weniger als 15 Ärzten gegenüber 253 Gruppen mit mehr als 15 Teilnehmern.

Mit der Reform des allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienstes werden auch Arztgruppen zum Dienst verpflichtet, die bislang freigestellt waren, wie etwa Psychotherapeuten, Pathologen oder Laborärzte.

Dafür wurde ein Hospitationsmodell mit einer finanziellen Förderung eingeführt, bei dem erfahrene Bereitschaftsdienstärzte neue Kollegen "an die Hand nehmen". Dieses Modell finde bei den Ärzten, die bereits daran teilnehmen, viel Zustimmung, berichtete Krombholz.

Ein weiterer Reform-Baustein sei die Einführung eines Poolarzt-Modells, mit dem der Bereitschaftsdienst vor allem in strukturschwachen Regionen gestärkt werden soll, kündigte er an.

50.000 Ärzte angeschrieben

Dabei sollen auf freiwilliger Basis junge oder auch ältere Ärzte, die gerne gelegentlich solche Dienste leisten möchten, eingebunden werden.

Dazu wurden vor Kurzem mehr als 50.000 Ärzte in ganz Bayern angeschrieben. 1071 Ärzte haben bislang ihr Interesse bekundet, sich am Bereitschaftsdienst zu beteiligen, wobei die meisten Rückmeldungen aus den Ballungszentren München, Nürnberg, Augsburg und Regensburg kamen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Poolarzt-Modell ist entweder eine mindestens zweijährige allgemeinmedizinische Weiterbildung oder eine Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet nach Weiterbildungsrecht oder der erfolgreiche Abschluss einer solchen Weiterbildung.

Als Nächstes sollen nun Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden, berichtete Krombholz.

Die KVB fördert das Poolarzt-System mit einer Einmalzahlung für die notwendige Ausstattung in Höhe von 1500 Euro, durch ein Kilometergeld für die Anfahrt sowie durch Übernachtungspauschalen, wenn der Einsatzort mehr als 75 Kilometer entfernt ist. (sto)

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