Vor der Bundestagswahl

KV Hessen schwebt Strafgebühr für steuerungsunwillige Patienten vor

Mit einem Forderungskatalog an eine neue Bundesregierung hat sich die Kassenärztliche Vereinigung Hessen zu Wort gemeldet – darunter auch mehrere geldbewährte Sanktionen.

Christoph BarkewitzVon Christoph Barkewitz Veröffentlicht:
Die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen, Frank Dastych (rechts) und Armin Beck, präsentieren in Frankfurt ihre Forderungen an die nächste Bundesregierung.

Die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen, Frank Dastych (rechts) und Armin Beck, präsentieren in Frankfurt ihre Forderungen an die nächste Bundesregierung.

© Christoph Barkewitz

Frankfurt/Main. Die gesundheitspolitischen Forderungen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen an eine künftige Bundesregierung decken sich weitgehend mit denen anderer ärztlicher Institutionen – aufhorchen lassen allerdings Forderungen nach diversen Strafgebühren, die die KV am Montag drei Wochen vor der Bundestagswahl vorstellte.

So sollen beispielsweise Patienten, die sich einer Steuerung durch Ersteinschätzungsverfahren in den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder die reguläre ambulante Versorgung verweigern und trotzdem unnötigerweise in der Notfallambulanz einer Klinik auftauchen, eine nicht definierte Gebühr bezahlen.

Umgekehrt solle der Vergütungsanspruch der Krankenhäuser entfallen, sollten sie diejenigen Patienten ambulant in der Notaufnahme behandeln, die eigentlich in die oben genannten Versorgungseinrichtungen gehörten, forderten die KV-Vorsitzenden Frank Dastych und Armin Beck.

Entbudgetierung auch für Fachärzte

Grundsätzlich begrüßten die beiden Vorstände die bislang eingeleiteten Entbudgetierungen bei Pädiatern und nun auch nach jüngstem Bundestagsbeschluss auch bei den Hausärzten. Allerdings müsse dies auch bei den grundversorgenden Fachärzten folgen, verlangte Dastych und nannte beispielsweise Gynäkolgen, Urologen, Dermatologen und HNO-Ärzte. Ohne die Befreiung von Budgetzwängen drohe ein weiteres Ausdünnen der fachärztlichen Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen.

90 Prozent der Behandlungsfälle würden in den Praxen versorgt, das müsse sich künftig auch in der Honorarverteilung widerspiegeln, verlangte KV-Vize Beck. Kliniken sollten nur dort ambulante Leistungen erbringen, wo die Sicherstellung durch Niedergelassene nicht gegeben sei.

Auch die vielbeklagte Bürokratie fehlte nicht auf der Agenda der KV. Neben einem „echten Bürokratieabbaugesetz“, verlangten deren Vorsitzende konkret die Abschaffung von Regressen für die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln. Den Krankenkassen wollen Dastych und Beck eine Bearbeitungsgebühr bei Anfragen an Ärztinnen und Ärzte aufdrücken, sofern diese „zeitraubende und obendrein unnötige und ungeprüfte (Mehrfach-)Anfragen“ stellen.

„Bürokratie schafft Bürokratie“

„Bürokratie schafft Bürokratie“, warnte Dastych vor einer selbstreferentiellen Wirkung. Dass die ihm vorschwebenden Gebühren wiederum auch erheblichen Verwaltungsaufwand durch Erfassen und Eintreiben verursachen könnten, fürchtet der KV-Chef nicht. Dies ließe sich mit intelligenter und vor allem digitaler Steuerung in überschaubaren Maßen halten.

Digitalisierung lautete ohnehin eine weitere Kernforderung an künftige Regierende. Beispiel: „Niemand von uns ist gegen die elektronische Patientenakte, wir wollen aber eine, die funktioniert!“, so Beck. Dazu hätte man sich auch funktionierender Anwendungen wie beispielsweise aus Dänemark, Österreich oder Estland bedienen können, statt – „typisch deutsch“ – das Rad immer neu erfinden zu wollen.

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Kommentare
Lilith Engel 04.02.202521:37 Uhr

Was ist, wenn eine Praxis bzw. das Empfangspersonal die Akutbehandlung verweigert, weil man keinen Termin hat und es angeblich auch keine offene Sprechstunde gibt, und einen während den üblichen Praxisöffnungszeiten in die Notaufnahme schickt?
Genau das ist mir bei einer orthopädischen Gemeinschaftspraxis passiert, bei der für mich zudem bereits eine Akte existierte. Ich war also nichtmal neu.

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