Sicherstellung

KV-Praxen als "Ultima ratio"

Die KV will zur Not auch mit Eigeneinrichtungen die Versorgung sichern, beschlossen die Vertreter der KV Baden-Württemberg.

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STUTTGART. Die KV Baden-Württemberg will künftig dort, wo die Sicherstellung in Gefahr ist, auch Eigeneinrichtungen etablieren. Sie baut damit ihr Konzept aus, mit dem die Sicherstellung in Regionen mit absehbar schlechter Versorgung gewährleistet werden soll.

Das Konzept "ZuZ - Zukunft und Ziel" fußt bislang auf drei Komponenten: Förderung von Angestellten in bestehenden Praxen, sowie Förderung der Niederlassung und von Filialpraxen.

Jetzt sollen als "Ultima ratio" Eigeneinrichtungen hinzukommen. Die modifizierte Förderrichtlinie hat die Vertreterversammlung der KV vergangene Woche beschlossen.

System nicht Fremden überlassen

"Nur wenn wir die Sicherstellung befriedigend leisten, werden ausreichende Mittel für gute Honorare da sein", sagte KV-Chef Dr. Norbert Metke. Man dürfe Krankenhäusern oder anderen Akteuren nicht die Sicherstellung in "kritischen Regionen" überlassen, warnte Metke.

"Wenn wir das System Fremden überlassen, werden diese mittelfristig das Gesamtsystem übernehmen und wir werden angestellt sein", sagte der KV-Chef. Er verwies darauf, dass es schon heute im Südwesten 57 MVZ in kommunaler Trägerschaft gebe.

Der Unterschied zwischen Eigeneinrichtungen der KV und Versorgungszentren anderer Akteure bestehe darin, dass so die "Wertschöpfung aus ärztlicher Tätigkeit dem Arzt gehört und nicht dem Share holder", so Metke.

Schon bisher betreibe die KV Baden-Württemberg mehr als 80 Eigeneinrichtungen in Form von Notdienstpraxen, erinnerte der KV-Chef: "Und was wir nachts können, leisten wir auch tagsüber."

Aus dem Strukturfonds nach Paragraf 105 SGB V würden der KV künftig rund 5,4 Millionen Euro für Sicherstellungsmaßnahmen zur Verfügung stehen, erinnerte er.

Die meisten Regelungen unverändert

Ebenfalls neu in der Förderrichtlinie: Geförderte Praxen und Nebenbetriebsstätten erhalten bis zu fünf Jahre je Behandlungsfall einen Fallwertzuschlag von bis zu 150 Prozent des Fallzahldurchschnitts der jeweiligen Fachgruppe.

Alle anderen Regelungen in der Richtlinie bleiben unverändert: Hausarztpraxen im Fördergebiet können bei Übernahme oder Neugründung einmalig mit bis zu 60.000 Euro unterstützt werden.Hausärztliche Nebenbetriebsstätten können mit bis zu 40.000 Euro gefördert werden.

Die Anstellung von Ärzten im Fördergebiet kann von der KV mit bis zu 1000 Euro im Monat unterstützt werden. Bei einem Zusatzaufwand in Zusammenhang mit der Anstellung kann die Praxis bis zu 5000 Euro geltend gemacht werden.

Die angestellten Ärzte in den den entsprechenden Regionen können - mindestens eine Halbtagstätigkeit vorausgesetzt - 750 Euro je Monat erhalten. (fst)

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