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KV Sachsen-Anhalt empört über Regressanträge

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MAGDEBURG (ua). 502 Vertragsärzte aus Sachsen-Anhalt haben Regressforderungen in Höhe von insgesamt 17 Millionen Euro von den Ersatzkassen erhalten. Dieser Betrag resultiert aus Impfleistungen der Jahre 2008 bis 2010 und sei ein Ergebnis unbeabsichtigter Fehlbuchungen.

In einer Stellungnahme der KV Sachsen-Anhalt heißt es, "eine Diskrepanz zwischen bestellten und verimpften Impfdosen bei den Ersatzkassen" habe zu dieser Regressforderung geführt.

Mit einer Resolution gaben die Mitglieder der KV-Vertreterversammlung vergangene Woche ihrer Empörung über das Verhalten der Kassen Ausdruck. Die Regressanträge seien existenzvernichtend, hieß es.

Bei einigen Kinderarztpraxen würden sich die Forderungen auf 100.000 bis fast 200.000 Euro belaufen. Dies sei "völlig unverständlich", da die Impfungen nachweislich erbracht worden seien.

"Kassen setzen Existenzen aufs Spiel"

Die Ärztevertreter fordern deshalb in ihrer einstimmig verabschiedeten Resolution die Kassen auf, diese unbeabsichtigten Fehlbuchungen "untereinander auszugleichen und damit die hohen Regressforderungen zurückzunehmen".

Ein solcher Ausgleich ist in anderen Bundesländern üblich und wird bei zentral bestellten Grippeimpfstoffen auch in Sachsen-Anhalt praktiziert.

"Bleibt es bei der gegenwärtigen Position der Krankenkassen, setzen diese die Existenz von Arztpraxen aufs Spiel. Die jetzt von Regress bedrohten Arztpraxen würden eine sehr schmerzhafte Lücke in der Versorgung der Patienten verursachen", heißt es.

Die KV will sämtliche Anträge mit dem Verweis "unberechtigt" an die Kassen zurückschicken.

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