KV Thüringen: Sozialgericht bestätigt Honorarverteilung

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GOTHA (rbü). Im Streit um die Honorarverteilung zwischen Fach- und Hausärzten in Thüringen hat sich die Kassenärztliche Vereinigung vor dem Sozialgericht Gotha durchgesetzt.

Das Grundsatzurteil bestätigte die 2009 angepasste Trennung beider Vergütungsanteile. Dutzende Fachärzte hatten gegen die bis 2007 rückwirkende Entscheidung der KV geklagt.

Das Sozialgericht Gotha hatte die jeweils beklagten Honorarbescheide zwar vor einem Monat aufgehoben und an die KV zur Neubescheidung zurückgewiesen, die grundsätzliche Honorarreform sei jedoch nicht zu beanstanden.

Richter: "Vorstand hat richtig gehandelt"

Die Trennung der ärztlichen Gesamtvergütung in einen haus- und fachärztlichen Anteil, die als Grundlage für die Berechnung der Regelleistungsvolumen diente, war demnach rechtmäßig, kommentiert die KV das Urteil.

"Der damalige Vorstand hat richtig gehandelt", wird der Vorsitzende Richter am Sozialgericht, Roman Baran, zitiert.

Der Konflikt beschäftigt die KV seit etlichen Jahren. Fach- und Hausärzte hatten sich in einen tiefen Lagerkampf verkeilt, der erst unter Beteiligung der KBV geschlichtet werden konnte.

Durch eine nachträgliche Änderung der Verteilung für die Jahre 2007 und 2008 sollte eine finanzielle Benachteiligung der Hausärzte kompensiert werden.

Die Verschiebung der Trennungslinie war und ist seitdem extrem streitbefangen. Inzwischen beklagen die Fachärzte als Folge eine finanzielle Schlechterstellung.

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