Praxisbesuche vermeiden
KV rät, Rezepte nur noch telefonisch zu bestellen
Praxen faxen Rezepte an die vom Patienten angegebene Stammapotheke.
Veröffentlicht:Hamburg/Bad Segeberg. Ein infizierter Patient könnte ausreichen, damit eine Arztpraxis schließen muss. Um dieses Risiko zu verringern, gehen die Kassenärztlichen Vereinigungen im Norden mit Empfehlungen an die Öffentlichkeit.
In Schleswig-Holstein rief die KV Patienten dazu auf, Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel telefonisch bei der Arztpraxis zu bestellen und von einem Besuch in der Arztpraxis abzusehen.
„Ziel dieser Maßnahme ist es, zu einer Verminderung von nicht unbedingt notwendigen Kontakten insbesondere zu gefährdeten Berufsgruppen – und dazu gehören eben auch Ärzte und Apotheker – beizutragen“, so die KV. Die Arztpraxen würden die Rezepte dann an die vom Patienten als Stammapotheke benannte Apotheke faxen.
Apotheke sollte möglichst Botendienst anbieten
Die Apotheke werde sich dann von der Echtheit der Verschreibung „durch geeignete Maßnahmen überzeugen und die Medikamente ausgeben“. Sofern die Apotheke einen Botendienst anbietet, sollte dieser genutzt werden, um die Patienten zu versorgen und so die Zahl der Patientenkontakte auch in der Apotheke zu verringern.
In Hamburg appellierte die KV an Patienten, wegen der Abklärung eines Corona-Verdachts „unter keinen Umständen“ eine Arztpraxis, eine Anlaufpraxis oder ein Krankenhaus aufzusuchen „Wenn die Hinweise nicht beachtet werden, droht eine Gefährdung der Behandlung von Patienten mit anderen Erkrankungen“, warnte Hamburgs KV-Chef Walter Plassmann. Stattdessen sollen Patienten, die aus einem Risikogebiet kommen oder Kontakt mit einem positiv auf das Corona-Virus getesteten Menschen hatten und bei denen Erkältungs-Symptome aufgetreten sind, telefonisch Kontakt zum Hausarzt oder zum Arztruf Hamburg (116 117) aufnehmen.
Personen, die aus einem Risikogebiet kommen und keine Erkältungssymptome aufweisen, werden nach einer „Allgemeinverfügung“ der Gesundheitsbehörde „dringend“ angehalten, eine freiwillige 14tägige häusliche Quarantäne einzuhalten. „Nur wenn wir alle uns an diese Regeln halten, können wir die Funktionsfähigkeit des ambulanten Gesundheitssystems aufrechterhalten“, sagte Plassmann. (di)