Baden-Württemberg

KV setzt auf das Modell bezuschusster Filialpraxen

Mit KV-eigenen Regiopraxen wollte die KV Baden-Württemberg Versorgungslücken stopfen. Lediglich zwei dieser Praxen sind bislang etabliert. Jetzt modifiziert die KV das Modell und zielt auch auf jüngere Ärzte.

Veröffentlicht:
Empfangsbereich des Gesundheitszentrums Spritzenhaus in Baiersbronn: Die erste Regiopraxis der KVBW ist im September 2012 eröffnet worden.

Empfangsbereich des Gesundheitszentrums Spritzenhaus in Baiersbronn: Die erste Regiopraxis der KVBW ist im September 2012 eröffnet worden.

© KVBW

STUTTGART. Die KV Baden-Württemberg (KVBW) will neue Register ziehen, um auch künftig den Sicherstellungsauftrag erfüllen zu können. Dieser Auftrag nach Paragraf 75 SGB V stelle einen "zentralen Aufgabenbereich der Niedergelassenen und einen Machtfaktor dar", sagte KV-Chef Dr. Norbert Metke am Mittwoch bei der Vertreterversammlung in Stuttgart.

Er bezeichnete es als "Illusion", die KV könne eine (honorar-)politische Interessenvertretung der Ärzte wahrnehmen, ohne gleichzeitig auch den Sicherstellungsauftrag zu erfüllen.

Daher will die Südwest-KV das Konzept der sogenannten Regio-Praxen forcieren. Dabei handelt es sich um Einrichtungen, bei denen die KV die Infrastruktur für den Praxisbetrieb zur Verfügung stellt. Das Konzept soll der Freiberuflichkeit des Arztes Rechnung tragen und gleichzeitig sein wirtschaftliches Risiko senken, so die Idee der Körperschaft.

"Zwei Regiopraxen lösen Probleme nicht"

Bislang gibt es zwei dieser KV-Praxen im Südwesten: Im September 2012 ist das Gesundheitszentrum in Baiersbronn (Landkreis Freudenstadt) an den Start gegangen. Seit April 2013 hat die KV eine leer stehende Hausarztpraxis in Bad Schussenried (Landkreis Biberach) zu einer Regiopraxis umfunktioniert.

Zwei Hausärztinnen und ein Hausarzt haben dort Nebenbetriebsstätten eröffnet. "Zwei Regiopraxen lösen unsere Probleme nicht", sagte KVBW-Sprecher Kai Sonntag der "Ärzte Zeitung".

Bislang haben die KV-Praxen vor allem Hausärzte angezogen, die wenige Jahre vor der Berufsaufgabe stehen. Dass Ärzte beim Wechsel in eine Regiopraxis ihre alten Praxen aufgeben mussten und die Übernahme der alten Praxis ungeklärt war, sei ein häufiges Hindernis gewesen, berichtet Sonntag.

Nun will die KV auch jüngere Ärzte gewinnen, das bisherige Konzept und die Förderrichtlinien für die Regiopraxen sollen modifiziert werden. Dabei denkt der KV-Vorstand insbesondere daran, die Regiopraxen in Form von Filialpraxen auszugestalten. Wer dort einsteigt, soll beispielsweise Zuschlagspunktwerte erhalten.

Wartezimmer-Zeitung für Mitglieder

Die Krankenkassen, berichtet Metke, hätten bei den Honorarverhandlungen eine "substanzielle Förderung" dieses Modells angeboten. Im kommenden Jahr hat sich die KV vorgenommen, fünf dieser Filialpraxen im Rahmen des Regiopraxis-Modells zu etablieren. Standorte dafür seien noch nicht ausgewählt, berichtete der KV-Sprecher.

Die Finanzierung der Regiopraxen soll sich wie bisher aus einem KVBW-einheitlichen Fonds für "Strukturverbessernde Maßnahmen" speisen, heißt es im Vorstandsantrag. Eine konkrete Fördersumme für 2015 ist darin noch nicht festgelegt. Die Vertreter haben am Mittwoch dem Antrag des Vorstands einstimmig bei einer Enthaltung zugestimmt.

Die KV Baden-Württemberg versendet in diesen Tagen erstmals eine Wartezimmer-Zeitung an ihre Mitglieder, berichtete Metke den Vertretern. Den Titel mit dem Namen "G‘sund" versteht Metke als "Informationsoffensive".

Die Zeitung soll sechs Mal jährlich in einer Auflage von 80.000 Exemplaren erscheinen. Geschildert würden darin unter anderem die wirtschaftlichen und (berufs-)politischen Rahmenbedingungen der Arbeit von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten im Land, heißt es. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Reform des Bereitschaftsdienstes

Neues Fahrdienst-Modell geht in Nordrhein live

Gesundheitspolitischer Wunschzettel

vfa-Chef Han Steutel: „Es lohnt, allen Stakeholdern gut zuzuhören“

Kommentare
Dr. Wolfgang Bensch 11.07.201410:43 Uhr

Metke als Grenzgänger zwischen KV und MEDI

boxte im Duo mit Vize Fechner auch eine interessante Notdienstreform durch. Das wesentlich Neue daran ist, dass die dienstverpflichteten Kassenärzte nun auch noch selbst ihre Dienste samt externen Fahrdiensten bezahlen. Was tut man nicht alles als fest alimentierter Vorstand einer Körperschaft für den Erhalt des Sicherstellungsauftrages dieser "Behörde"!
Es wundert nur, dass die Vertreterversammlung mit einer satten MEDI-Mehrheit so einem Vorhaben seinen Segen gab.
"G`sunder" Menschenverstand fasst es nicht ...

Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daten aus Wales

Infarktrisiko steigt offenbar auch nach Harnwegsinfekt

Einstufung in den Pflegegrad

Pflegebegutachtung: Wann hausärztlicher Rat gefragt ist

Lesetipps
Ein Geldschein liegt in einer Mausefalle.

© photo 5000 / stock.adobe.com

Knackpunkt Selbstzahlerleistungen

Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen

„Nicht jeder Mensch ab 70 wird künftig Statine nehmen, aber es werden mehr als bisher sein“, prognostiziert Kollegin Erika Baum von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin.

© Rafal Rutkowski / stock.adobe.com

„Erheblicher zusätzlicher Beratungsbedarf“

Statine: Was der G-BA-Beschluss für Praxen bedeutet

Stethoskop auf Geldmünzen

© oppoh / stock.adobe.com / Generated by AI

EBM-Abrechnung 2026

Vorhaltepauschale 2.0: Bei 10 Kriterien ist für jeden was dabei