Schleswig-Holstein

KV und AOK schließen neuen Vertrag zu Fußsyndrom

Bislang geltende Vereinbarung hatte gute Ergebnisse, bezog aber Hausärzte der Region nicht mit ein.

Veröffentlicht:

Bad Segeberg. In Schleswig-Holstein entstehen sechs bis sieben regionale Fußnetze, in denen jeweils eine Schwerpunktpraxis federführend als Fußambulanz tätig wird. Die Federführung bestimmen die Praxen untereinander. Der Fußambulanz wird ein Case-Management zur Seite gestellt.

Hierauf hat sich die KV Schleswig-Holstein mit der AOK Nordwest geeinigt. Damit wird ein früherer Vertrag mit dieser Krankenkasse abgelöst, wie KV-Chefin Dr.  Monika Schliffke in der jüngsten Abgeordnetenversammlung bekannt gab. Das vorgesehene praxisübergreifende Case-Management gibt es in Schleswig-Holstein bislang nur im Praxisnetz Herzogtum Lauenburg. Ziel ist es, die Praxen von organisatorischen und bürokratischen Aufgaben zu entlasten.

So soll es funktionieren: Identifiziert eine Praxis ein Fußsyndrom, wird der Patient eingeschrieben und beim Case-Management, das alle weiteren Schritte übernimmt, angemeldet. Dies ist Ansprechpartner für die Patienten zwischen hausärztlichen und diabetologischen Praxen und der Pflege, organisiert Fallkonferenzen, kümmert sich um Material- und Meldelisten und überprüft die Dokumente auf Vollständigkeit. Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt unabhängig von den ärztlichen Leistungen.

 Bislang werden rund 120 Patienten der AOK Nordwest in Schleswig-Holstein mit diabetischem Fußsyndrom behandelt, obwohl es nach Inzidenz, Diagnosen und DMP-Zahlen mindestens die dreifache Zahl sein müsste. Bundesweit wird das Fußsyndrom zu spät erkannt, entsprechend hoch ist die Zahl der Amputationen. Die bislang geltende Vereinbarung zwischen den diabetologischen Schwerpunktpraxen und der AOK zeigte zwar gute Behandlungsergebnisse, bezog aber laut KV die Hausärzte der Region nicht mit ein. Schliffke bezeichnete den alten Vertrag als „organisatorisch und abrechnungstechnisch überfrachtet“ – vom neuen Vertrag erwartet sie, dass auch andere Krankenkassen beitreten werden. (di)

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