Berlin

KV will vier bis acht Portalpraxen

Mindestens vier Portalpraxen will die KV Berlin aufbauen. Oberstes Ziel: Auf keinen Fall soll Geld aus der Morbi-Gesamtvergütung an die Krankenhäuser fließen.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:

BERLIN. Bei der Vertreterversammlung skizzierte der stellvertretende KV-Vorsitzende Dr. Uwe Kraffel das Konzept.

Zum einen verpflichte das Krankenhaustrukturgesetz nicht dazu, an jeder der 43 Kliniken in Berlin, die an der Notfallversorgung teilnehmen, eine Portalpraxis einzurichten.

Zum anderen biete es sich an, wie beim kinderärztlichen Bereitschaftsdienst auf Kooperationsmodelle mit den Krankenhäusern zu setzen.

Das habe den Vorteil, "dass in tiefer Nacht kein Kollege aus unserem Bereich tätig sein muss, sondern die Kliniken das mit erledigen", sagte Kraffel.

Zudem sollten die Portalpraxen flächendeckend über die Stadt verteilt werden, damit Patienten dann an sie verwiesen werden können. Dann nämlich entfiele die Berechtigung der Kliniken "zur Vergütung aus unseren Töpfen", so Kraffel.

Rettungsstellen im Blick

Sechs bis acht Portalpraxen seien möglich. Im Gegenzug müsste freilich überlegt werden, ob nicht die Zahl der Rettungsstellen "eingedampft" werden könne. Auch über die Fortführung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes müsse man sich Gedanken machen.

Kraffel bezeichnete die Einrichtung der Portalpraxen durch die KV als "aggressiven Akt" gegenüber den Rettungsstellen der Kliniken und gegenüber Krankenhäusern, die sich über die Rettungsstellen füllen.

"Wir wollen in den Kampf gehen für sie!", sagte Kraffel. Bislang hätten die Kliniken aus einer relativen Position der Stärke verhandelt, "wir streben an, das umzudrehen. Die Krankenhäuser haben ein wirtschaftliches Interesse, mit uns abzuschließen".

Diskussion löste die Bemerkung Kraffels aus, dass durch die Portalpraxen keine Haushaltsbelastung für die KV entstünde, wenn Kooperationsvereinbarungen mit Krankenhäusern ähnlich wie beim kinderärztlichen Bereitschaftsdienst geschlossen werden.

Bei diesem müssen die Pädiater 30 Euro für die Bereitstellung von Raum und Personal an die Klinik zahlen, bekommen diese 30 Euro aber von der KV aus einem Förderfonds für spezielle Leistungen ersetzt.

Dass die Einrichtung von Portalpraxen die KV nichts kosten werde, wollte Kinderarzt Dr. Burkhard Ruppert deshalb so nicht stehen lassen. Niemand wisse, ob die Kliniken nicht sogar 40 oder 50 Euro Bereitstellungsumlage verlangen werden.

Anregungen der Delegierten

Einige Delegierte der Vertreterversammlung regten an, das Thema wegen der Auswirkungen auf den Honorarverteilungsmaßstab noch einmal ausführlich im Ausschuss für Honorarverteilung zu diskutieren und zudem nicht mehr als vier Portalpraxen anzustreben.

Andere mahnten, die Verhandlungen mit den Krankenhäusern schnell anzugehen. "43 Ambulanzen in Berlin sind berechtigt, zum vollen Punktwert abzurechnen, wenn wir nicht Portalpraxen anbieten können", sagte der HNO-Arzt Dr. Matthias Lohaus.

Dann verlören Haus- und Fachärzte Geld, bestätigte auch Peter Pfeiffer, Hauptabteilungsleiter Sicherstellung bei der KV.

Misstrauen prägte die Stimmung bei der Formulierung des Beschlusses: Die Delegierten bestanden darauf, dass ihnen der KV-Vorstand vor Vertragsabschlüssen mit Kliniken die Vereinbarungen vorstellt und auch das Votum der Vertreterversammlung einholt.

Zudem wurde die Zahl der Praxen auf "mindestens vier" festgelegt, sie sollen bevorzugt an den vier Standorten des kinderärztlichen Bereitschaftsdienstes in Charlottenburg, Wedding, Lichtenberg und Tempelhof eingerichtet werden.

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