KVen geben wenig extrabudgetäre Hoffnung

Anreize für eine bessere Versorgung? Hier wird sich außerhalb der Telemedizin nicht viel tun.

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NEU-ISENBURG (reh). Nicht nur Landärzte, das Versorgungsstrukturgesetz (VStG) will gute Patientenversorgung ganz allgemein fördern. Deshalb wird es auch mit dem VStG so genannte "besonders förderungswürdige Leistungen" geben.

Für diese sollen Leistungskomplexe oder Einzelleistungen gebildet werden. Ebenso für Leistungen der telemedizinischen Versorgung, soweit sie als förderungswürdig gelten.

Doch wer sich nun auf eine Erweiterung der bisherigen außerbudgetären Leistungen freut, wird wohl enttäuscht, wie die Einschätzung einiger KVen zeigt. Die KV Saarland geht etwa nicht davon aus, dass sich der Umfang der extrabudgetären Einzelleistungen wesentlich verändern wird.

Es würden wohl die gleichen Leistungen außerhalb der morbiditästorientierten Gesamtvergütung (MGV) vergütet werden wie bisher -also zum Beispiel Prävention, ambulante OP, belegärztliche OP oder Strukturverträge.

Verhandlungen mit den Kassen entscheiden

Die KV Berlin sieht hier aber auch Leistungen wie die Schmerztherapie oder Herzkatheteruntersuchungen gut aufgehoben.

Und wie könnte die Vergütung aussehen? Für die KV Sachsen-Anhalt wäre eine unbudgetierte Vergütung der Leistung mit dem kalkulierten Preis ein gutes Signal. Die KV Rheinland-Pfalz will mindestens den Orientierungspunktwert von 3,5 Cent gesichert wissen. Aber all das muss erst mit den Krankenkassen ausgehandelt werden.

Bei der Telemedizin wird es auf die EBM-Ziffern, die die KBV ausarbeitet, ankommen. Möglich wäre aber, dass dann auch OnlineBefund-Sprechstunden abrechenbar werden.

Zuschläge auf den Orientierungspunktwert können zudem Praxen in unterversorgten Gebieten gewährt werden. Damit will der Gesetzgeber vor allem die Versorgung auf dem Land stärken. Hier kann auch die Fallzahlbegrenzung aufgehoben werden.

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