KVen wollen Knock-out für Spezialärzte-Regeln

Im Streit um die spezialärztliche Versorgung legen die KVen eine Schippe nach: Sie fordern massive Korrekturen am Regelungsentwurf. Derweil gärt der koalitionsinterne Streit um Mehrausgaben der Reform weiter.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Schluss mit lustig: 16 KVen haben ihre Forderungen zur Spezialärzte-Versorgung auf den Tisch gelegt.

Schluss mit lustig: 16 KVen haben ihre Forderungen zur Spezialärzte-Versorgung auf den Tisch gelegt.

© [M] HRSchulz / imago

BERLIN. Kassenärztliche Vereinigungen und deren Vertreterversammlungen haben die Neufassung des Paragrafen 116 b SGB V in einer gemeinsamen Stellungnahmen "einhellig kritisiert und abgelehnt".

Alle KVen - mit Ausnahme der KV Berlin - legten ein gemeinsames Positionspapier zur geplanten ambulanten spezialärztlichen Versorgung vor.

Nach diesem Passus sollen niedergelassene und Krankenhaus-Ärzte gemeinsam Patienten mit schweren und seltenen Krankheiten behandeln und Operationen ambulant vornehmen.

Paragraf 116b im Widerspruch zur regionalen Bedarfsplanung?

Der geplante Paragraf 116b stelle den Sicherstellungsauftrag der KVen in Frage. Der ungeregelte Zugang zu der neuen Versorgungsebene stehe zudem im Widerspruch zum Reformansatz einer am regionalen Versorgungsbedarf orientierten Zulassungssteuerung.

Dieser Steuerungsansatz durchziehe ansonsten den Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes wie ein roter Faden.

Die KVen fordern den Gesetzgeber zu Korrekturen auf. So sollen nur seltene Krankheiten (fünf Erkrankungen auf eine Million Einwohner) dem neuen Sektor zugeschlagen werden. Zudem solle es einen Überweisungsvorbehalt durch Vertragsärzte geben.

Die Abrechnung solle nicht wie im Gesetz vorgesehen direkt mit den Kassen erfolgen, sondern über die Körperschaften. Die KVen sollen auch die Qualitätssicherung übernehmen.

Befürchtungen des Machtzuwachses bei den Kliniken

Den Gemeinsamen Bundesausschuss wollen die KVen bei dem neuen Sektor nicht im Boot. Stattdessen sollen die Regeln für die neue Versorgungsebene in dreiseitigen Verträgen zwischen den an der spezialärztlichen Versorgung Beteiligten gefunden werden.

Hintergrund ist die Sorge, dass die Krankenkassen mit ihrer Macht im GBA Qualitätsziele festlegten, über die sie ihre Vertragspartner selektiv auswählen könnten.

Das Versorgungsstrukturgesetz ist auch auf politischer Ebene noch nicht in trockenen Tüchern. Zwei Wochen vor den Beratungen im Kabinett tönt aus dem Finanzministerium weiter ein klares Nein zum gegenwärtigen Entwicklungsstand des Gesetzes.

Bliebe das so, wäre der Gesetzentwurf nicht abgestimmt und fiele aus der Tagesordnung der Kabinettssitzung. Die Staatssekretäre beider Ministerien sollen es nun richten.

Zusatzausgaben beziffert, potenzielle Einsparungen nicht

Etwa 200 Millionen Euro im Jahr sollen die Anreize kosten, die Ärzte dazu bringen sollen, eine Praxis auf dem Land zu übernehmen.

Dies sei eine "sinnvolle Investition" hat Gesundheitsminister Daniel Bahr Finanzminister Wolfgang Schäuble mitteilen lassen. Außerdem sei sie durch Einsparungen kompensiert. Dies genau ziehen Schäubles Beamte in Zweifel.

Grund ist, dass sich die Einsparungen nicht exakt quantifizieren lassen. Seitens des Gesundheitsministeriums (BMG) habe man "schlüssig" vorgerechnet, dass eine gute hausärztliche Versorgung zu weniger Notfalleinsätzen und Krankentransporten führe.

Krankheiten würden nicht verschleppt, weil die Menschen einen Arzt in ihrer Nähe hätten. All dies spare Geld, sagte ein Ministeriumssprecher der "Ärzte Zeitung".

Musterbeispiel Brandenburg

Die Autoren des Gesetzentwurfes untermauern ihre These mit Zahlen aus Brandenburg. In dem Flächenland mit einer sehr geringen Arztdichte fielen 60 Prozent mehr Ausgaben für Klinikaufenthalte an als in ärztlich besser versorgten Gebieten.

Bis zum 3. August sollen die Staatssekretäre die bestehenden Differenzen noch ausräumen. Vereinbart ist bereits eine Evaluation des Gesetzes bis 2014. Diese kurze Frist sei der mittelfristigen Haushaltsplanung bis 2015 geschuldet, hieß es im BMG.

Eines ließe sich in dieser Zeit schnell nachweisen, ist man sich im BMG sicher: nämlich, dass die Mehrausgaben zum Beispiel durch den Wegfall der Honorarabschläge im angegebenen Rahmen blieben.

Mehr zum Thema

Wenige Genehmigungen entzogen

KBV veröffentlicht Qualitätsbericht für 2022

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen