Gesetzentwurf

Kabinett will Vorschriften zur Gewebezubereitung ändern

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BERLIN. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen aktualisiert. Der Entwurf ändert auch Arzneimittelvorschriften für neuartige Therapien (ATMP) wie Zell- und Gentherapeutika. Mit dem Gesetz will das Kabinett die Genehmigungsverfahren in dem Bereich vereinfachen: Anstatt mehrerer Behörden entscheidet künftig alleine das Paul-Ehrlich-Institut über Genehmigungen.

Außerdem erhalten Patienten nach den Plänen bei Versorgungsengpässen einfacher Zugang zu Gewebezubereitungen aus dem EU-Ausland. Zudem wird das Deutsche Hämophilieregister gesetzlich verankert. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) glaubt, dass dadurch "Menschen mit Blutgerinnungsstörungen noch besser und sicherer versorgt werden". Das Gesetz soll im August 2017 in Kraft treten. (ajo)

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