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Kammer Sachsen für Tarifpluralität an Kliniken

DRESDEN (tt). Die sächsische Landesärztekammer spricht sich für die Beibehaltung der Tarifpluralität in Deutschland aus.

Veröffentlicht:

Kammerpräsident Professor Jan Schulze begründet die Forderung damit, dass zum Beispiel nach einer Abschaffung der arztspezifischen Tarifverträge eine Abwanderungswelle junger Ärzte nicht auszuschließen sei.

Die Regierungskoalition wurde vom Arbeitgeberverband und dem Deutschen Gewerkschaftsbund aufgefordert, die Macht von Berufsgewerkschaften, wie dem Marburger Bund, wieder einzuschränken.

Künftig solle in Betrieben wieder nur der Tarifvertrag der jeweils mitgliederstärksten Gewerkschaft gelten. "Der Arztberuf im Krankenhaus kann allerdings nur mit Tarifverträgen, die die Besonderheiten des Arztberufes berücksichtigen, attraktiv gestaltet werden", so Schulze.

Klinikärzte seien von den Großgewerkschaften jahrzehntelang vernachlässigt worden. Das habe auch zum Ärztemangel mit beigetragen.

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