Baden-Württemberg

Kammer gegen Schnellschüsse bei Telemedizin

Kammerdelegierte betonen Qualitätssicherung und sind gegen generelle Öffnungsklausel.

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STUTTGART. Die baden-württembergische Ärztekammer drängt bei der Fernbehandlung darauf, die Qualität der Behandlung sicherzustellen. In einer Entschließung haben die Delegierten in ihrer jüngsten Kammerversammlung gefordert, Ärzte, die eine Fernbehandlung anbieten, müssten den Facharztstatus gegenüber der Kammer nachweisen. Zudem müsse der Arzt, der diese Leistungen anbietet, an der Versorgung teilnehmen. Sichergestellt sein sollte zudem, dass ein Patient – wenn nötig – auch in einer Praxis oder einer Klinikambulanz vorgestellt werden kann.

Die Delegierten sprachen sich als Folge gegen eine generelle Öffnung der Fernbehandlung ohne Qualitätssicherung aus. Entsprechende Passagen aus der Musterberufsordnung haben sich die Delegierten nicht zu eigen gemacht. Sie halten damit an dem Genehmigungsvorbehalt für Modellprojekte zur Fernbehandlung fest, sieben entsprechende Vorhaben haben bisher das Plazet der Kammer erhalten.

Bei einem der Projekte, der telemedizinischen Versorgung von Gefängnisinsassen, sprach sich die Kammerversammlung dafür aus, auch die suchtmedizinische Versorgung zu berücksichtigen. Alle diese Projekte sind mit einer Pflicht zur Evaluation verbunden.

In weiteren Beschlüssen sprach sich die Kammer für die Etablierung von „anonymen Krankenscheinen“ aus. Die Landesregierung wurde gebeten, sich das entsprechende Modell für die Versorgung von Menschen ohne Papiere in Thüringen näher anzuschauen.

Die Delegierten forderten zudem die Kammer auf, dass der elektronische Heilberufeausweis in Baden-Württemberg nur mit aufgedruckter einheitlicher Fortbildungsnummer (EFN) ausgegeben wird. Dabei sollten nur Telematik-Anbieter berücksichtigt werden, die eine monatliche Kündigung ermöglichen. (fst)

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