Telemedizin

Grünes Licht für weitere Projekte im Ländle

Die Ärztekammer Baden- Württemberg erlaubt zwei weiteren Anbietern die Fernbehandlung.

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STUTTGART. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat zwei weitere Modellprojekte zur ausschließlichen Fernbehandlung genehmigt.

- Fernbehandlung im Gefängnis: In dem Projekt des Landesjustizministeriums ist vorgesehen, dass Gefangene telemedizinisch betreut und behandelt werden. Erprobt werden sollen über ein halbes Jahr nach Angaben der Kammer Videosprechstunden mit einem Pool von Ärzten, die verschiedenen Fachrichtungen angehören. Das Ministerium verspricht sich von dem Projekt, dass aufwändige Verlegungen von Gefangenen vermieden werden können.

- Fernbehandlung durch das Unternehmen KRY: Der schwedische Gesundheitsversorger KRY will Bürgen in Baden-Württemberg in einem weiteren Modellprojekt die Fernbehandlung anbieten. Der deutsche Ableger des Unternehmens will dazu mit Ärzten aus dem Südwesten zusammenarbeiten, die vor allem eine hausärztliche Qualifikation haben. Die Kommunikation soll via Smartphone oder Tablet-App stattfinden. Das in Stockholm ansässige Unternehmen arbeitet dort nach eigenen Angaben mit 200 Ärzten zusammen.

Zuvor hat die Kammer bereits ein Projekt des in München ansässigen Unternehmens TeleClinic genehmigt, das sich ausschließlich auf die Fernbehandlung von Privatversicherten bezieht. Das von der KV Baden-Württemberg initiierte Projekt DocDirekt erprobt die Fernbehandlung von GKV-Versicherten in den beiden Modellregionen Stuttgart und Tuttlingen. Die TeleClinic ist Kooperationspartner der KV bei diesem Projekt. Für alle Projekte ist eine wissenschaftliche Evaluation verpflichtend.

Die Kammer geht davon aus, dass weitere Anbieter ihre Genehmigungsanträge in Kürze einreichen werden. Bislang ist keine weitere Kammer dem Schritt der Baden-Württemberger gefolgt, die im Sommer 2016 die Berufsordnung geändert haben. Fernbehandlung ist indes nur im Rahmen von Modellprojekten erlaubt. (fst)

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