Nordrhein

Kammer gegen Verordnung von Cannabis-Extrakten

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat sich gegen die Verordnungsfähigkeit von Cannabis in Form von getrockneten Blüten und Extrakten ausgesprochen.

Für den medizinischen Einsatz von "Medizinal-Cannabisblüten" fehle es an ausreichender wissenschaftlicher Evidenz, hieß es bei der Sitzung am Samstag.

Im Januar hatte die Bundesregierung einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vorgelegt. Dieser, so die Delegierten, sollte an einem Punkt geändert werden.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Verordnungsfähigkeit in der GKV zu beschränken auf cannabinoidhaltige Rezeptur- und Fertigarzneimittel in standardisierter und kontrollierter Dosis.

Kern der geplanten Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ist es, den Anbau von Cannabis in Deutschland zu erlauben. So soll eine "qualitätsgesicherte Versorgung mit Cannabisarzneimitteln (...) ausschließlich zu medizinischen Zwecken" ermöglicht werden.

Zu diesem Zweck soll eine staatliche Cannabisagentur etabliert werden. Diese schreibt den voraussichtlichen Bedarf an Medizinalhanf vergaberechtlich aus und vergibt dann Lizenzen an Anbauer. (iss)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Altersbedingter Hörverlust: Ursache ist eine Degeneration der Cochlea. Verstärkt wird der Prozess vermutlich durch Entzündungen und mikrovaskuläre Veränderungen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Niedrigdosierte Gabe

ASS hilft nicht gegen Hörverlust im Alter