Nordrhein

Kammer gegen Verordnung von Cannabis-Extrakten

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat sich gegen die Verordnungsfähigkeit von Cannabis in Form von getrockneten Blüten und Extrakten ausgesprochen.

Für den medizinischen Einsatz von "Medizinal-Cannabisblüten" fehle es an ausreichender wissenschaftlicher Evidenz, hieß es bei der Sitzung am Samstag.

Im Januar hatte die Bundesregierung einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vorgelegt. Dieser, so die Delegierten, sollte an einem Punkt geändert werden.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Verordnungsfähigkeit in der GKV zu beschränken auf cannabinoidhaltige Rezeptur- und Fertigarzneimittel in standardisierter und kontrollierter Dosis.

Kern der geplanten Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ist es, den Anbau von Cannabis in Deutschland zu erlauben. So soll eine "qualitätsgesicherte Versorgung mit Cannabisarzneimitteln (...) ausschließlich zu medizinischen Zwecken" ermöglicht werden.

Zu diesem Zweck soll eine staatliche Cannabisagentur etabliert werden. Diese schreibt den voraussichtlichen Bedarf an Medizinalhanf vergaberechtlich aus und vergibt dann Lizenzen an Anbauer. (iss)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Änderungen ab Juli

Neue Zuzahlungsbeträge für Heilmittel in der Arztpraxis

Baden-Württemberg

AOK-Hausarztvertrag: HÄPPI-Praxen erhalten Zuschläge

Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 23.03.201623:40 Uhr

die Kammer hat recht!

eine verhängnisvolle weitere Konzession an die verrückten Grünen, wie viel viel anderer Mist.
Die hätte man nie an die politische Macht lassen dürfen!

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Änderungen ab Juli

Neue Zuzahlungsbeträge für Heilmittel in der Arztpraxis

Pro & Contra

Vorhofflimmern: Sollten alle über 65 Jahre eine Smartwatch tragen?

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Ein Mitarbeiter empfängt ein Fax aus einem Faxgerät.

© piyaphunjun / stock.adobe.com

Datenschutz

Rezeptversand per Fax: Empfängernummer überprüfen – sonst droht Bußgeld