Nordrhein
Kammer gegen Verordnung von Cannabis-Extrakten
DÜSSELDORF. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat sich gegen die Verordnungsfähigkeit von Cannabis in Form von getrockneten Blüten und Extrakten ausgesprochen.
Für den medizinischen Einsatz von "Medizinal-Cannabisblüten" fehle es an ausreichender wissenschaftlicher Evidenz, hieß es bei der Sitzung am Samstag.
Im Januar hatte die Bundesregierung einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vorgelegt. Dieser, so die Delegierten, sollte an einem Punkt geändert werden.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Verordnungsfähigkeit in der GKV zu beschränken auf cannabinoidhaltige Rezeptur- und Fertigarzneimittel in standardisierter und kontrollierter Dosis.
Kern der geplanten Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ist es, den Anbau von Cannabis in Deutschland zu erlauben. So soll eine "qualitätsgesicherte Versorgung mit Cannabisarzneimitteln (...) ausschließlich zu medizinischen Zwecken" ermöglicht werden.
Zu diesem Zweck soll eine staatliche Cannabisagentur etabliert werden. Diese schreibt den voraussichtlichen Bedarf an Medizinalhanf vergaberechtlich aus und vergibt dann Lizenzen an Anbauer. (iss)