Deutschland

Staat reguliert künftig Cannabis-Anbau

Bislang durfte in Deutschland nur ausnahmsweise Medizinalhanf importiert werden. Künftig wird der Anbau hierzulande von der Cannabisagentur kontrolliert.

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BERLIN. Die Bundesregierung will in Deutschland den Anbau von Cannabis erlauben, um eine "qualitätsgesicherte Versorgung mit Cannabisarzneimitteln (...) ausschließlich zu medizinischen Zwecken" zu ermöglichen.

Anbau, Handel und Besitz zu anderen Zwecken bleibt weiterhin verboten. Das Bundesgesundheitsministerium hat dazu einen Referentenentwurf zur Änderung des Betäubungsmittelrechts vorgelegt.

Danach sollen Cannabisblüten verschreibungs- und verkehrsfähig werden. Die Höchstmenge, die ein Arzt binnen 30 Tagen verschreiben darf, ist auf 100.000 Milligramm begrenzt.

Künftig keine Regelung mit Ausnahmeerlaubnis mehr

Bislang müssen Patienten, für die keine geeigneten schulmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten mehr zur Verfügung stehen, eine Ausnahmeerlaubnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen, um Medizinalhanf nach Deutschland einführen lassen zu dürfen. Dies ist bislang in 527 Fällen geschehen.

Diese Regelung soll künftig entfallen. Mit dem Gesetz soll die Therapie mit Medizinalhanf und Cannabisextrakten "in die ärztliche Verantwortung gegeben werden", heißt es im Entwurf.

Die entsprechende Neuregelung im SGB V schafft für GKV-Patienten "mit einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung" erstmals "in eng begrenzten Ausnahmefällen" einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von Blüten oder Extrakten.

Bislang mussten sie für Dronabinol-Tropfen oder Kapseln bis zu 1440 Euro monatlich aus eigener Tasche bezahlen. Anspruch auf Erstattung haben die Patienten nur, wenn sie sich verpflichten, an einer wissenschaftlichenBegleitforschung teilzunehmen, die bis Ende 2018 geplant ist.

Bis Ende 2019 soll der Gemeinsame Bundesausschuss dann auf dieser Datenbasis die Voraussetzungen für die Erstattung durch die Kassen konkretisieren.

Cannabisagentur wird eingerichtet

Neuland betritt das Ministerium mit der geplanten Einrichtung einer staatlichen Cannabisagentur. Diese schreibt den voraussichtlichen Bedarf an Medizinalhanf vergaberechtlich aus und vergibt dann Lizenzen an Anbauer.

Diese müssen ihre gesamte Ernte an die Agentur verkaufen. Von dort wird der Medizinalhanf anschließend an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler oder Apotheken verkauft. (fst)

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