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Atteste

Kammer im Norden fürchtet Fall-Explosion

Arbeitgeber können Atteste vom ersten Krankheitstag an verlangen, bestätigte das Bundesarbeitsgericht. Die Kammer Schleswig-Holstein mahnt zu Zurückhaltung.

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AU-Schein: Droht der Run auf die Praxen?

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© Thomas Siepmann / fotolia.com

BAD SEGEBERG. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein appelliert an private und öffentliche Arbeitgeber im Norden, bei einem moderaten Umgang mit Krankheitsattesten zu bleiben.

Dies entlaste die ohnehin angespannte ambulante Versorgung, verursache keine Kostensteigerungen und diene dem Betriebsfrieden.

Ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag dagegen könnte nach Befürchtung von Kammerpräsident Dr. Franz-Joseph Bartmann zu einer Fall-Explosion in den Arztpraxen führen.

"Wenn jeder Arbeitnehmer mit leichtem Unwohlsein oder einem harmlosen Infekt sofort zum Arzt gehen müsste, bleibt Medizinern noch weniger Zeit für die Behandlung tatsächlich wichtiger Fälle", so Bartmann. "Die Wartezimmer sind schon jetzt übervoll", sagte der Kammerpräsident.

Morbidität würde statistisch steigen

Er wies damit auf das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichtes hin. Die Richter hatten das Recht der Arbeitgeber auf ein ärztliches Attest vom ersten Krankheitstag an bestätigt.

Bei einer strengen Auslegung dieses Urteils rechnet Bartmann mit einer künstlichen Aufblähung der Morbidität: "Jeder banale Infekt bekommt dann einen eigenen Krankheitswert, der in der Morbiditätsstatistik erfasst wird."

"Das heißt: Ein Attest ab dem ersten Tag macht die Deutschen rein statistisch kränker als sie tatsächlich sind. Das treibt die Kosten, denn die Vergütung der Ärzte erfolgt zunehmend morbiditätsorientiert", so Bartmann.

Zugleich verwies der Kammerpräsident auf die damit verbundenen Folgen für die Arbeitgeber: "Sie zahlen knapp die Hälfte der Krankenkassenbeiträge, die durch unnötige Behandlungen und höhere Morbidität steigen dürften." (di)

Az.: 5 AZR 886/11

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