Widerrufsrecht

Kammergericht ruft DocMorris zur Ordnung

EU-Versandapotheken müssen sich zwar nicht an die deutsche Rx-Preisbindung halten – an das Widerrufsrecht im Fernabsatz aber sehr wohl.

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Widerrufs- und Rückgaberecht im Versandhandel gilt auch für Versandapotheken. DocMorris darf daher in seinen AGB das Rückgaberecht nicht generell ausschließen, wie das Kammergericht Berlin in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied. Zudem müssen Versandapotheken danach immer eine Telefonnummer abfragen.

Bei Bestellungen über Internet oder Telefon gilt grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. DocMorris hatte in seinen AGB Medikamente davon generell ausgenommen. Denn zurückgeschickte Arzneimittel müssten aus Sicherheitsgründen entsorgt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält diese Klausel für unwirksam und klagte. Und das Kammergericht – das Oberlandesgericht für Berlin – gab den Verbraucherschützern Recht.

Die gesetzlichen Regelungen für den Versandhandel sähen beim Widerrufsrecht nur wenige Ausnahmen vor, etwa für leicht verderbliche Waren. Das treffe auf Arzneimittel aber nicht generell zu. Entsprechend hatte zuvor auch schon das Oberlandesgericht Karlsruhe gegen die südbadische Versandapotheke ApoVia entschieden.

Zudem urteilte das Kammergericht, DocMorris müsse immer auch eine Telefonnummer des Kunden abfragen. Das sei gesetzlich vorgeschrieben, um einen beratenden Rückruf zu ermöglichen, etwa wenn sich bestellte Medikamente in ihrer Wirkung gegenseitig beeinflussen. (mwo)

Kammergericht Berlin

Az.: 5 U 185/17

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma Agenda: Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Arzneimittelversorgung in der EU: Status und Ausblick aus Sicht der GKV

Kooperation | Eine Kooperation von: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

BAM-Kongress 2025

Brustschmerz in der Hausarztpraxis: Was tun?

„ÄrzteTag“-Podcast

GKV in der Krise – warum ist das Klassenzimmer die Lösung, DAK-Chef Storm und BVKJ-Präsident Hubmann?

Lesetipps
Nahaufnahme wie eine Kind ein orales Medikament einnimmt.

© Ermolaev Alexandr / stock.adobe.com

Häufiges Problem bei Kindern

Nach Medikamentengabe gespuckt – was tun?

Wie das Vorgehen bei einem Makrophagen-Aktivierungssyndroms am besten gelingt, erläuterte Dr. Peter Nigrovic beim Rheumatologen-Kongress EULAR in Barcelona.

© Katja Schäringer

Rheumatologen-Kongress

„Es braucht ein Dorf, um Morbus Still zu verstehen“