Widerrufsrecht

Kammergericht ruft DocMorris zur Ordnung

EU-Versandapotheken müssen sich zwar nicht an die deutsche Rx-Preisbindung halten – an das Widerrufsrecht im Fernabsatz aber sehr wohl.

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Widerrufs- und Rückgaberecht im Versandhandel gilt auch für Versandapotheken. DocMorris darf daher in seinen AGB das Rückgaberecht nicht generell ausschließen, wie das Kammergericht Berlin in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied. Zudem müssen Versandapotheken danach immer eine Telefonnummer abfragen.

Bei Bestellungen über Internet oder Telefon gilt grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. DocMorris hatte in seinen AGB Medikamente davon generell ausgenommen. Denn zurückgeschickte Arzneimittel müssten aus Sicherheitsgründen entsorgt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält diese Klausel für unwirksam und klagte. Und das Kammergericht – das Oberlandesgericht für Berlin – gab den Verbraucherschützern Recht.

Die gesetzlichen Regelungen für den Versandhandel sähen beim Widerrufsrecht nur wenige Ausnahmen vor, etwa für leicht verderbliche Waren. Das treffe auf Arzneimittel aber nicht generell zu. Entsprechend hatte zuvor auch schon das Oberlandesgericht Karlsruhe gegen die südbadische Versandapotheke ApoVia entschieden.

Zudem urteilte das Kammergericht, DocMorris müsse immer auch eine Telefonnummer des Kunden abfragen. Das sei gesetzlich vorgeschrieben, um einen beratenden Rückruf zu ermöglichen, etwa wenn sich bestellte Medikamente in ihrer Wirkung gegenseitig beeinflussen. (mwo)

Kammergericht Berlin

Az.: 5 U 185/17

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zur Hausarztstudie der Bertelsmann Stiftung

Problembeschreibung als Selbstzweck

EU-Pharma Agenda: Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Arzneimittelversorgung in Deutschland und der EU: Status und Ausblick

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Chronisch entzündliche Darmerkrankung noch vor Ausbruch identifizieren

Lesetipps
Dass es in der Medizin zwischen Männern und Frauen relevante Unterschiede gibt, ist schon länger bekannt. Dennoch werden immer noch insbesondere Frauen häufig schlecht versorgt, weil beispielsweise beim Herzinfarkt frauentypische Symptome nicht richtig gedeutet werden.

© zagandesign / stock.adobe.com

Stärkere Verankerung im Studium

Gendermedizin: Vorbehalte in der Ärzteschaft gibt es immer noch

Ein Kind kratzt sich an der atopischen Haut in der Ellenbogenkuhle.

© Marina Terechowa / stock.adobe.com

Drei-Stufen-Schema

Atopische Dermatitis bei Kindern: Wie eine effektive Therapie aussieht

HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick