Kardiologen sehen Vertragskündigung mit großer Sorge

ERKELENZ (fst). Niedergelassene Kardiologen haben vor Versorgungseinschränkungen für Herzpatienten gewarnt.

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Grund für die Befürchtung sind nach Angaben des Bundesverbands Niedergelassener Kardiologen (BNK), dass Kassen viele Strukturverträge nach Paragraf 115 b SGB V gekündigt haben. In der Konsequenz könnten ambulante Herzkatheteruntersuchungen nicht mehr kostendeckend vorgenommen werden. Diese seien bisher in fast allen Ländern mit einem festen Punktwert extrabudgetär vergütet worden, berichtet der BNK-Vorsitzende Dr. Norbert Smetak.

Nun werde die Abrechnung dieser Leistungen wieder ins Budget verlagert -  "aberwitzig" verminderte Punktwerte seien die Folge. So würden beispielsweise in Niedersachsen Invasivleistungen nur mit einem Punktwert von 1,74 Cent bezahlt. Das entspreche beispielsweise bei einer Katheterisierung einem Honorar von 154,25 Euro plus Materialpauschale. Weil dies nicht kostendeckend sei, müssten Patienten ans Krankenhaus verwiesen werden, wo die identische Leistung 1000 Euro koste, teilt der BNK mit.

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