Kartellrecht behindert Kooperation
MÜNCHEN (sto). Widersprüche zwischen Gesundheitspolitik, Steuerrecht und Wettbewerbsrecht behindern die Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Darauf hat der Verband der Krankenhausdirektoren (VKD) bei seiner Jahrestagung in München hingewiesen.