Direkt zum Inhaltsbereich

Kassen-Aufsicht zügelt Mitgliederwerbung

Veröffentlicht:

BONN (fst). Das Bundesversicherungsamt (BVA) sieht Wildwuchs bei der Werbung der Krankenkassen um neue Mitglieder. Die Kassen-Aufsicht spricht in einem Rundschreiben von "Beratungsbedarf" beim Einsatz von "gewerblichen Dritten", die für die Kassen neue Mitglieder anwerben. Das BVA mahnt, die Aufwandsentschädigung externer Werber dürfe höchstens 76,65 Euro pro geworbenem Mitglied betragen. Die Grenzen des Wettbewerbs seien in den Wettbewerbsgrundsätzen festgelegt worden. Und die wurden von Aufsichtsbehörden und Spitzenverbänden der Kassen gemeinsam entwickelt, so das BVA.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Adipositas mit und ohne Typ-2-Diabetes

Wann Inkretinmimetika für Kinder und Jugendliche?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kohlenhydrate, Apfelessig, Gottesnahrung und Süßstoffe

Vier Ernährungs- und Blutzuckermythen im Faktencheck

Lesetipps
Ein Arzt verabreicht einem älteren Patienten in der Praxis eine Spritze.

© InsideCreativeHouse / stock.adobe.com

US-Datenbank-Analyse

Hochdosierter Influenza-Impfstoff könnte Demenz vorbeugen

Eine Illustration einer kompletten Lunge, die auf zwei Händen gehalten wird.

© Tahir/Generated with AI/stock.ad

Erfolgreiche Überbrückung bis zur Transplantation

Schwer an ARDS Erkrankter überlebt Entfernung beider Lungenflügel