Kassen-Aufsicht zügelt Mitgliederwerbung

Veröffentlicht:

BONN (fst). Das Bundesversicherungsamt (BVA) sieht Wildwuchs bei der Werbung der Krankenkassen um neue Mitglieder. Die Kassen-Aufsicht spricht in einem Rundschreiben von "Beratungsbedarf" beim Einsatz von "gewerblichen Dritten", die für die Kassen neue Mitglieder anwerben. Das BVA mahnt, die Aufwandsentschädigung externer Werber dürfe höchstens 76,65 Euro pro geworbenem Mitglied betragen. Die Grenzen des Wettbewerbs seien in den Wettbewerbsgrundsätzen festgelegt worden. Und die wurden von Aufsichtsbehörden und Spitzenverbänden der Kassen gemeinsam entwickelt, so das BVA.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Prostatektomie

Roboterassistierte Chirurgie senkt Komplikationsraten

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Lungensurfactant

Warum Seufzen der Atmung gut tut

Lesetipps
Der Rücken eines Mannes mit Gürtelrose zeigt Vesikel.

© Chinamon / stock.adobe.com

Alter für Indikationsimpfung herabgesetzt

STIKO ändert Empfehlung zur Herpes zoster-Impfung

Mammografie-Screening bei einer Patientin

© pixelfit / Getty Images / iStock

Prävention

Mammografie-Screening: Das sind Hindernisse und Motivatoren