Direkt zum Inhaltsbereich

Kassen-Aufsicht zügelt Mitgliederwerbung

Veröffentlicht:

BONN (fst). Das Bundesversicherungsamt (BVA) sieht Wildwuchs bei der Werbung der Krankenkassen um neue Mitglieder. Die Kassen-Aufsicht spricht in einem Rundschreiben von "Beratungsbedarf" beim Einsatz von "gewerblichen Dritten", die für die Kassen neue Mitglieder anwerben. Das BVA mahnt, die Aufwandsentschädigung externer Werber dürfe höchstens 76,65 Euro pro geworbenem Mitglied betragen. Die Grenzen des Wettbewerbs seien in den Wettbewerbsgrundsätzen festgelegt worden. Und die wurden von Aufsichtsbehörden und Spitzenverbänden der Kassen gemeinsam entwickelt, so das BVA.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neudefinition mit praktischen Konsequenzen

COPD: Schon ab einer moderaten Exazerbation in Gruppe E!

Kaum erforscht

Mit Lungenfibrose wird das Sexleben zum Problem

Lesetipps
Es muss nicht immer die ganze Packung sein. Bei Abklingen der Symptome reicht oft eine kürzere Dauer der Antibiotikatherapie.

© umang / stock.adobe.com

Kürzer ist oft besser

Wann ein Antibiotikum früher abgesetzt werden kann