Direkt zum Inhaltsbereich

Kassen-Aufsicht zügelt Mitgliederwerbung

Veröffentlicht:

BONN (fst). Das Bundesversicherungsamt (BVA) sieht Wildwuchs bei der Werbung der Krankenkassen um neue Mitglieder. Die Kassen-Aufsicht spricht in einem Rundschreiben von "Beratungsbedarf" beim Einsatz von "gewerblichen Dritten", die für die Kassen neue Mitglieder anwerben. Das BVA mahnt, die Aufwandsentschädigung externer Werber dürfe höchstens 76,65 Euro pro geworbenem Mitglied betragen. Die Grenzen des Wettbewerbs seien in den Wettbewerbsgrundsätzen festgelegt worden. Und die wurden von Aufsichtsbehörden und Spitzenverbänden der Kassen gemeinsam entwickelt, so das BVA.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Komplexe Gemengelage

COVID-Prophylaxe 2.0: Das gilt bei der Abrechnung

Lesetipps
Einsame jüngere Frau

© Photographee.eu / stock.adobe.com

DEGAM-Kongress

Einsamkeit trifft nicht nur Ältere