Kassen fahren Sparkurs bei Mutter-Kind-Kuren

Ablehnungsquote steigt auf 34 Prozent, die Ausgaben der Kassen sinken um mehr als neun Prozent.

Veröffentlicht:
Wieder Kraft tanken mit einer Mutter-Kind-Kur. Doch die Kassen gaben 2010 mit rund 287 Millionen Euro 9,2 Prozent weniger aus als 2009.

Wieder Kraft tanken mit einer Mutter-Kind-Kur. Doch die Kassen gaben 2010 mit rund 287 Millionen Euro 9,2 Prozent weniger aus als 2009.

© drubig-photo / fotolia.com

BERLIN (fst). Obwohl Mütter- und Mütter-Kind-Kuren seit 2007 Pflichtleistungen der Krankenkassen sind, hat sich die Ablehnungsquote der Anträge von 31 (2009) auf 34 Prozent im vergangenen Jahr erhöht. Kassen führen dabei nach Angaben des Müttergenesungswerks (MGW) "teilweise haarsträubende Begründungen" an, die "eindeutig dem Willen des Gesetzgebers widersprechen". Mit der gestiegenen Ablehnungsquote werde wieder der Stand von 2006 erreicht, also wie vor der Gesetzesänderung.

Im Jahr 2009 hatten 43.000 Mütter mit 64.000 Kindern an einer Kur teilgenommen. 2010 stieg die Zahl der Anträge im Vergleich zum Vorjahr um ein Prozent, so das MGW. Die Kassen haben im vergangenen Jahr für Mütter- und Mütter-Kind-Kuren 287 Millionen Euro ausgegeben, das sind 9,2 Prozent weniger als 2009. Im Jahr 2000 hatten die Ausgaben für diesen Posten noch 409 Millionen Euro betragen.

Jede zweite an einer Kur teilnehmende Frau hat ein Haushaltsnettoeinkommen von unter 1500 Euro. Jede Fünfte ist vollzeitbeschäftigt, mehr als jede Dritte arbeitet in Teilzeit, ein weiteres Drittel ist nicht erwerbstätig. 64 Prozent der von einer Ablehnung betroffenen Mütter legen Widerspruch ein. Erfolgt dieser über eine Beratungsstelle des Müttergenesungswerks, dann wird die Kur in 54 Prozent der Fälle von den Kassen schließlich doch genehmigt.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Dr. Robert Schillinger 21.04.201123:24 Uhr

Routinemäßige Ablehnung

Nach mehrjähriger Erfahrung mit Anträgen zu Mütter-Kind-Kuren als Facharzt für Neurologie u. Psychiatrie habe ich das Gefühl, daß von Seiten des MDK grundsätzlich Ablehnung signalisiert wird und die Kassen diesem Votum dankbar-sklavisch folgen. Wenn jemand robust genug ist, das Widerspruchsverfahren auf sich zu nehmen, dient das als zusätzlicher Ablehnungsgrund. Mittlerweile werden zeitweise schon die Namen der gutachtenden MDK-Ärzte geschwärzt - vermutlich, um diese vor dem kollegialen Haß zu schützen. Krankes System!!
Dr. R. Schillinger

Antje Warbinek 21.04.201122:41 Uhr

Kur ist möglich, jedoch muß man stark genug sein Widersprüche zu verfassen

Ich war in den Jahren 2003-2007 5 mal in Kur, also jedes Jahr. Hintergrund war folgender: Kind im Jahr 2002 in Pflegestufe 1 eingruppiert, SBA 80% Merkzeichen G, B, H also schwerbehindert, zweites Kind 2001 geboren.
Mittlerweile PS 2 und 100% G, B, H. seit 2006.

Die erste Kur habe ich noch ohne Probleme bekommen, bei jeder weiteren Kur mußte ich Widersprüche schreiben, Gutachten des Kinderarztes, der Psychologin, der Fachärzte vorlegen, das eine Folgekur notwendig ist.

Ich habe diese Kuren dringend gebraucht, da unser Alltag durch Therapien, Krankenhausaufenthalte u.ä. Probleme wirklich sehr anstrengend war- und immer noch ist. Es wird ja mit einem behinderten Kind nicht weniger, sondern eher mehr.

Gut kann ich mich an einen Anruf der KK im Jahr 2004 erinnern, der Sachbearbeiter hat mich eine halbe Stunde "bearbeitet", dass ich ja kein Fall für die Krankenkasse, sondern für die Rentenversicherung wäre, die dann die Kosten für die Kur übernehmen müßten. Es grenzte an entwürdigende Aussagen seitens des Bearbeiters.

Die tollste Aussage eines Sachbearbeiters war mal: er würde mir ja die Kur sofort geben, aber seine Chefs oben, die sehen das ja nicht so gerne, wenn die Kuren bewilligt werden.

Ohne Worte.

Nun, mir haben die wiederholten Kuren geholfen, ich war seit 2007 auch in keiner Kur mehr, weil wir mittlerweile genügend Strategien haben, um unseren stressigen Alltag zu bewältigen. Ich gehe regelmäßig zum Krafttraining, damit ich noch mein Kind bewältigen kann. Der Orthopäde hat mich seit 3 Jahren nicht mehr gesehen. :-)

Also sollten doch die Krankenkassen echt mal umdenken. Es bringt was!

Dr. Thomas Georg Schätzler 21.04.201117:43 Uhr

Mütter- (und Väter-) -Kind-Kuren im Abseits?

Die ansteigende Ablehnungsquote bei einer medizinisch indizierten Pflichtleistung der GKV ist in der Tat skandalös. Und mancher MDK-Gutachter scheint bei möglichst absurden Ablehnungsgründen seine ersten Sporen verdienen zu wollen. Ausgewachsene Kolleginnen und Kollegen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (KK) entblöden sich nicht, im Auftrag der Gesetzlichen Krankenkassen schon mal einen Erholungsurlaub in hypoallergenem Klima zu empfehlen oder die Nutzung von Wochenend-Freizeiten bzw. anderen Familienaktivitäten. Bei einer Mutter mit 2 kleinen Kindern und einer völlig zerrütteten Ehe empfahl ein MDK-Gutachter der Frau, doch am Wochenende ihre Kinder dem Mann zu übergeben, sie dort verprügeln zu lassen und sich selbst 2 schöne Tage zu machen. Alternativ könne sie ja auch eine Eheberatung machen, dann würde die MUKI-Kur sich von selbst erledigen. In einem anderen MDK-"Gutachten" wurde der sozialmedizinische, sozialpsychologische Fachbegriff: "Bild der verbrauchten Mutter" mit ''Bild der verbrannten (sic!!!) Mutter'' übersetzt. Diagnosen werden ignoriert, Facharztempfehlungen ausgeblendet und Antragsformulare offensichtlich nicht gelesen, geschweige denn verstanden! Und wenn das dem MDK und seinen KK nicht hilft, wird ganz schelmisch auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verwiesen, die den dann ausgefüllten DRV-Antrag auf REHA-Maßnahmen wegen der Mutter-Kind-Problematik ablehnt und an die für Mutter-Kind-Kuren zuständige Krankenkasse wg. Nichtzuständigkeit der DRV zurückverweist!

MDK, GKV-KK und DRV sind als Körperschaften Öffentlichen Rechts (wie KVen und Ärztekammern) zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen und Vorschriften in Deutschland verpflichtet. Sie machen sich strafbar, wenn sie Mutter-Kind-Kuren willkürlich, rechtswidrig oder ohne rechtsmittelfähige Bescheide ablehnen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Praxisnahe Empfehlungen

Magenkarzinom-Leitlinie aktualisiert: Stärkerer Blick auf Risikofaktoren

Wichtiger Laborwert

HDL-Cholesterin – wie „gut“ ist es wirklich?

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Was tun, wenn ein Patient Typ-1- und Typ-2-Diabetes hat? Die aktualisierte S3-Leitlinie gibt Antworten. (Symbolbild)

© Halfpoint / stock.adobe.com

Breiter gefasste Therapieziele

Aktualisierte Leitlinie zu Typ-1-Diabetes: Lebensqualität rückt nach vorne