Gliptine

Kassen fürchten um Einsparungen

Der GKV-Spitzenverband fordert von Gesundheitspolitikern, beim AMNOG nachzujustieren. Differenzierte Erstattungsbeträge für verschiedene Indikationen einer Substanz würden das AMNOG torpedieren.

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Sparen mit Arzneien: Die Kassen fürchten um ihre Instrumente.

Sparen mit Arzneien: Die Kassen fürchten um ihre Instrumente.

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BERLIN. Der GKV-Spitzenverband fürchtet Mehrausgaben von bis zu 200 Millionen Euro, wenn der Gesetzgeber bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln nicht nachjustiert.

Verbandsvize Johann-Magnus von Stackelberg sieht Einsparungen bei der Wirkstoffgruppe der Gliptine in Gefahr und hat am Montag in einem Schreiben die 37 Mitglieder des Bundestags-Gesundheitsausschusses alarmiert.

Die Koalition will mit dem 14. SGB V-Änderungsgesetz die Nutzenbewertung älterer - vor 2011 zugelassener - Medikamente aufgeben. Ausgenommen davon ist die einzige abgeschlossene Bewertung des sogenannten Bestandsmarkts: die Gliptine.

Der Verbandsvize warnt in dem Schreiben vor "rechtlichen Unsicherheiten". Diese könnten sich dann ergeben, wenn pharmazeutische Hersteller versuchten, neue Anwendungsgebiete für Gliptine zu etablieren. Diese Folgebeschlüsse zu bereits abgeschlossenen Nutzenbewertungen könnten zu differenzierten Erstattungsbeiträgen führen.

Dies jedoch stelle einen zentralen Baustein des AMNOG in Frage, nämlich einen "einheitlichen Erstattungsbetrag für alle zugelassenen Anwendungsgebiete, der eine umfassende und vollständige Berücksichtigung des gesamten Zusatznutzens des jeweiligen Arzneimittels sicherstellt", heißt es in dem Schreiben. Desweiteren würden differenzierte Erstattungsbeträge auch die rechtliche Gleichbehandlung von Arzneimittelherstellern unmöglich machen.

Vfa: Bestandsmarktaufruf als Bürokratiemonster

Der Spitzenverband beziffert das Einsparpotenzial für die GKV, das durch rechtliche Unsicherheiten auf dem Spiel stehen könnte, auf 200 Millionen Euro im Zeitraum von 2014 bis 2018. Von Stackelberg regt an, den einschlägigen Paragrafen 3 Absatz 4 der Arzneimittel-Nutzenverordnung umzuformulieren.

Die Nutzenbewertung nach Paragraf 35a SGB V, so heißt es dort, wird für Arzneimittel durchgeführt, die vor dem 1. Januar 2011 in den Verkehr gebracht worden sind und die nach dem 1. Januar 2011 ein neues Anwendungsgebiet nach Paragraf 2 Absatz 2 erhalten, sofern der Gemeinsame Bundesausschuss - und jetzt neu - "für das Arzneimittel auf Grundlage früherer Regelungen bereits eine Nutzenbewertung abgeschlossen hat".

Aus Sicht des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (vfa) zeigt die Diskussion, dass es richtig sei, den Bestandsmarktaufruf abzuschaffen, da dieser nur als "Bürokratiemonster gerichtsfest durchführbar" ist, sagte ein vfa-Sprecher der "Ärzte Zeitung".

Die Grundthese, dass jeder Bestandsmarktaufruf unverhältnismäßigen Aufwand bedeute, "zeigt sich auch bei den Gliptinen. Auch hier sitzen wohl schon mehr Juristen als Mediziner an den Problemen. Das Beste wäre also: Den Bestandsmarktaufruf insgesamt aufzugeben", erklärte der Sprecher. (fst)

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