Mecklenburg-Vorpommern

Kassen pochen auf Mindestmenge bei extrem Frühgeborenen

Die Kassen bestehen auf der Mindestmenge zur Frühchen-Behandlung am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum in Neubrandenburg. Klinik und Ministerin Stefanie Drese hatten auf eine Ausnahmegenehmigung gesetzt.

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Schwerin. Keine Ausnahmeregelung für Neubrandenburg: Das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum (DBK) erhält für 2023 keine Ausnahmegenehmigung für die Weiterbehandlung von Frühchen mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm. Dies beschlossen die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Mecklenburg-Vorpommern.

„Letztendlich steht hier das Wohl der Allerkleinsten im Mittelpunkt. Viele Studien belegen, dass eine höhere Anzahl von Behandlungen von Extrem-Frühgeborenen mehr Erfahrung, mehr Sicherheit und mehr Qualität für die Familien bedeutet – genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Mindestmenge ab 2023 von 14 auf 20 Behandlungsfälle pro Jahr erhöht", teilten die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in einer gemeinsamen Stellungnahme mit. Oberste Priorität habe eine „zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Versorgung".

Nur drei Kliniken im Land schaffen die Mindestzahl

Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) bedauerte die Entscheidung und forderte eine offene Aussprache aller Beteiligten, um Planungssicherheit für das Klinikum zu schaffen.

Wie berichtet hatte das DBK im vergangenen Jahr nur sieben Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm behandelt und damit nur rund ein Drittel der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl erreicht. Diese Zahl erreichen nur noch drei Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern.

Um trotz Unterschreitens der Mindestmenge weiterhin so kleine Frühchen weiterbehandeln zu dürfen, hatte das DBK mit Unterstützung des Schweriner Gesundheitsministeriums eine auf ein Jahr befristete Ausnahmegenehmigung beantragt, weil die flächendeckende Versorgung durch das Behandlungsverbot aus Klinik-Sicht gefährdet wird. Das für diese Ausnahme erforderliche Einvernehmen der Kassen lehnten diese nun ab.

Versorgung in der Region Neubrandenburg bleibt gesichert

Die Kassen verwiesen darauf, dass 99 Prozent der Neubrandenburger Frauen ihr Kind weiterhin im örtlichen Klinikum bekommen und auch 90 Prozent der Frühgeburten dort weiterhin stattfinden könnten. Auch Notfallgeburten von Extrem-Frühgeborenen, bei denen eine vorgeburtliche Verlegung nicht mehr möglich ist, könnten weiterhin im Klinikum Neubrandenburg stattfinden.

Auch Drese betonte, dass die Versorgung von Müttern und ihren Neugeborenen in der Region gesichert sei. Die CDU-Opposition im Schweriner Landtag warf Drese vor, zuvor öffentlich den falschen Eindruck erweckt zu haben, eine Lösung zum Erhalt der Perinatal-Level-eins-Versorgung in Neubrandenburg finden zu können. Sie habe „falsche Hoffnungen geweckt". CDU-Gesundheitspolitikerin Katy Hoffmeister kritisierte zudem, dass Drese und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig „augenscheinlich keinen Plan haben, wie die geburtshilfliche und pädiatrische Versorgung insgesamt im Land perspektivisch gesichert werden kann. „Als Beispiel führte sie die unklare Zukunft der Geburtshilfe in Crivitz an. (di)

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