Grüne fordern

Kassen sollen IvF auch für Unverheiratete zahlen

Bisher dürfen die gesetzlichen Kassen nur für Ehepaare einen Teil der Kosten für eine künstliche Befruchtung (IvF) übernehmen. Das wollen die Grünen ändern.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollte nach Ansicht der Grünen im Bundestag auch nicht verheirateten Paaren die Kosten für eine künstliche Befruchtung anteilig erstatten.

Solche Paare dürften bei der Chance auf Elternschaft nicht benachteiligt werden, schreiben die Abgeordneten und verlangen in einem Gesetzentwurf eine Änderung der sozialgesetzlichen Bestimmung.

Im Jahr 2012 seien in Deutschland 10.909 Kinder nach künstlicher Befruchtung geboren. Laut Gesetz haben aber derzeit lediglich verheiratete Paare einen Anspruch darauf, dass ein Teil der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernommen wird.

Kürzlich hatte das Bundessozialgericht erst die Beschränkung der Kassenzuschüsse für eine künstliche Befruchtung auf Ehepaare für rechtmäßig und bindend erklärt.

Wie die Grünen-Fraktion schreibt, erhielten mit der gesetzlichen Neufassung künftig "neben verheirateten auch verpartnerte sowie nicht formalisierte Paare für Maßnahmen der homologen oder heterologen künstlichen Befruchtung einen gesetzlichen Anspruch auf partielle Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung". (eb)

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