Kassen zahlen PET nur noch in Ausnahmefällen

Mehrheit des Bundesausschusses sieht Nutzen der Positronenemissionstomografie nicht belegt.

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Die Positronenemissionstomografie wird künftig nur noch in Ausnahmefällen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Die Positronenemissionstomografie wird künftig nur noch in Ausnahmefällen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

© Philips Deutschland

BERLIN (af). In einer strittigen Entscheidung hat der Gemeinsame Bundesausschuss den Einsatz der Positronenemissionstomografie (PET) als Kassenleistung eingeschränkt. Das diagnostische Verfahren wird von den Kassen praktisch nicht mehr bezahlt. Mit einer Ausnahme: Patienten mit bestimmten malignen Lymphomen wie dem Hodgkin mit mehr als 2,5 Zentimetern Durchmesser sollen sich weiterhin zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nach der Chemotherapie mit PET untersuchen lassen können.

Nur für diesen Fall sah die Mehrheit des Ausschusses einen Nutzen der PET sicher belegt. Das Verfahren dient den behandelnden Ärzten als eine Entscheidungsgrundlage, ob die Fortführung einer Chemotherapie nützlich und notwendig ist. Ob dies auch für Patienten mit anderen Lymphomen gilt, soll erst in fünf Jahren entschieden werden. Dann sollen Studien dazu vorliegen.

Mittels PET können Nuklearmediziner Funktion, Stoffwechsel und biochemische Prozesse von Organen charakterisieren. Die Bilder lassen sich mit denen der Computertomografie zusammenführen.

Die Patientenvertreterin Sirii Ann Doka hätte sich eine generelle Aussetzung der Entscheidung gewünscht, konnte sich aber gegen die Position des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen nicht durchsetzen. An Krebs erkrankte Kinder können weiterhin auf Kosten der Krankenkassen mit PET diagnostiziert werden, hob Doris Pfeiffer, die Vorsitzende des Spitzenverbandes der Krankenkassen hervor. Grundsätzlich müsse dem Verfahren aber mit Vorsicht begegnet werden. "Es gibt Hinweise auf die Schädigung von Patienten", sagte Pfeiffer. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, dagegen sah die Therapiefreiheit der Ärzte massiv eingeschränkt.

"Wir verlieren eine diagnostische Möglichkeit, die in Krankenhäusern verbreitet eingesetzt wird", sagte Baum. Dem Arzt entgingen wertvolle Informationen. Abhängig vom Ergebnis der PET-Untersuchung würden derzeit etwa ein Drittel der weiteren Behandlung gesteuert. Das Verfahren sei weltweit unumstritten. Es löse auch keine zusätzlichen Kosten aus, weil es in der DRG-Fallpauschale ohnehin eingeschlossen sei, sagte Baum.

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