Mutter-Kind-Kuren

Kassen zeigen sich weniger restriktiv

Politische Intervention hat genutzt: Bei Mutter-Kind-Kuren gehen die Antragszahlen nach oben.

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BERLIN. Die Kassen haben seit 2012 mehr Mutter- und Vater-Kind-Kuren genehmigt. Doch die Bewilligungspraxen der Kassen ist Zahlen zufolge weiter sehr uneinheitlich.

Das geht aus den Antworten der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion hervor. Vor vier Jahren haben sich auf politischen Druck hin Kassen, Müttergenesungswerk und der Bundesverband Deutscher Privatkliniken auf eine novellierte Fassung der "Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation" geeinigt.

Seitdem ist die Zahl der beantragten Mutter-Väter-Kind-Kuren von rund 144.800 auf knapp 159.000 im Jahr 2014 gestiegen (plus zehn Prozent). Der Anteil der genehmigten Kuren ist im selben Zeitraum von 86,5 auf 88,3 Prozent gestiegen. Zwar werde die Bewilligungspraxis vom Bundesgesundheitsministerium "sorgfältig beobachtet", Grund für eine Evaluation der Richtlinie sieht die Regierung aber nicht.

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Der Sparkurs der Kassen konnte seitdem gestoppt werden: Waren die Ausgaben für Mutter-Vater-Kind-Kuren in den Jahren 2008 bis 2011 um 16,5 Prozent gesunken, so stiegen sie 2012 bis 2015 um knapp 20 Prozent auf zuletzt GKV-weit 389,6 Millionen Euro.

Praktisch geblieben ist der Anteil der GKV-Ausgaben für diese Leistungen: Sie machten im Jahr 2008 noch 0,19 Prozent der gesamten Kassenausgaben aus, im vergangenen Jahr waren es 0,18 Prozent.

Je nach Kassenart zeigen sich 2015 unterschiedliche Entwicklungen. So drückten die Ersatzkassen bei der medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter offenbar auf die Kostenbremse, sodass die Ausgaben um 0,9 Prozent sanken.

Im AOK-System hingegen wuchsen die Ausgaben im selben Zeitraum um 7,2 Prozent. Von den GKV-weit 10.110 Widersprüchen im Jahr 2014 entfielen 4999 auf die Ersatzkassen (49,5 Prozent), knapp 61 Prozent von ihnen waren erfolgreich.

Im AOK-System widersprachen 1966 Versicherte der Ablehnung des Erstantrags, 930 (47 Prozent) waren damit erfolgreich.Nach Darstellung der Regierung gebe es keine Hinweise darauf, "dass die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen der Krankenkassen aus Sicht der Versicherten verbesserungsbedürftig wäre.

Auch das Bundesversicherungsamt (BVA) verzeichne seit 2012 "deutlich" weniger Eingaben zu Mutter-Vater-Kind-Kuren, heißt es.Im laufenden Jahr gibt es bundesweit 138 Einrichtungen, die einen entsprechenden Versorgungsvertrag mit den Kassen haben.

Zehn Jahre zuvor waren es noch 159 Einrichtungen gewesen. 76 dieser Häuser sind vom Müttergenesungswerk anerkannt. (fst)

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Kommentare
Dr. Henning Fischer 07.04.201611:00 Uhr

8,53 Euro (budgetiert, also meist 0,00 Euro) für ein ausführliches 3-seitiges Gutachten


wen wundert es, daß dieses Antragsformular extrem unbeliebt ist?

Ich habe als Assistenzarzt vor 30 Jahren pro Seite Formulargutachten 30 DM bekommen!

Schande über Politik, Kassen und KVen.

Dr. Thomas Georg Schätzler 07.04.201610:10 Uhr

Die Bundesregierung widerspricht sich selbst

Nach Darstellung der Bundes-Regierung gebe es keine Hinweise darauf, "dass die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen der Krankenkassen [bei MUKI-Kuranträgen] aus Sicht der Versicherten verbesserungsbedürftig wäre. Zwar werde die Bewilligungspraxis vom Bundesgesundheitsministerium "sorgfältig beobachtet", Grund für eine Evaluation der Richtlinie sieht die Regierung aber nicht.

Doch wie ist es dann zu erklären, dass die Ausgaben für Mutter-Vater-Kind-Kuren in den Jahren 2008 bis 2011 um 16,5 Prozent gesunken sind? Und von 2012 bis 2015 um knapp 20 Prozent wieder anstiegen?

Je nach Kassenart zeigten sich sogar bis 2015 unterschiedliche Entwicklungen. Die Ersatzkassen drückten sich dabei besonders bei der medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter und der Genehmigung von Mutter-Kind-(MUKI)-Kuren. Das kann ich aus meiner hausärztlichen Praxis nur bestätigen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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