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E-Zigaretten

Kein Verkauf an Jugendliche

Veröffentlicht:

BERLIN. Elektronische Zigaretten und E-Shishas dürfen nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden.

Nach dem Bundestag verabschiedete der Bundesrat am Freitag einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Bislang waren elektronische Zigaretten mit dem Argument vom Verkaufsverbot an Jugendliche ausgenommen, dass sie keinen Tabak enthalten.

E-Zigaretten verdampfen Flüssigkeiten zum Inhalieren. Experten warnen jedoch vor Inhaltsstoffen, die Atemwegserkrankungen und Krebs auslösen können.

Unter den 12- bis 17-Jährigen hat Studien zufolge schon jeder Dritte mindestens einmal eine E-Zigarette oder E-Shisha wenigstens probiert.

Das Gesetz soll zudem sicherstellen, dass Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas auch über den Versandhandel nur an Erwachsene abgegeben werden. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Darüber hinaus hat der Bundesrat am Freitag - nur einen Tag nach dem Bundestag - dem Asylpaket II zugestimmt. Das Gesetzespaket sieht unter anderem vor, dass zukünftig nur noch schwerwiegende Erkrankungen eine Abschiebung verhindern können. (dpa)

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