Beschneidung

Keine Ermittlungen gegen Rabbiner

Schutz durch das neue Beschneidungs-Gesetz: Ein fränkischer Rabbiner muss keine Ermittlungen fürchten. Ein Arzt aus Hessen hatte ihn angezeigt.

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HOF. Mit seinen vorgenommenen Beschneidungen hat sich der fränkische Rabbiner David Goldberg aus Sicht der Staatsanwaltschaft Hof nicht strafbar gemacht. Die Anklagebehörde wird daher nicht gegen ihn ermitteln, wie sie am Donnerstag mitteilte.

Ein Arzt aus Hessen hatte den jüdischen Geistlichen vergangenes Jahr angezeigt, da dieser Beschneidungen an neugeborenen männlichen Säuglingen nach jüdischem Ritus vornimmt.

Die Staatsanwaltschaft verwies auf die gesetzliche Neuregelung, die Beschneidung aus religiösen Gründen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen weiter erlaubt.

Das Thema sorgte im vergangenen Jahr für Aufregung, nachdem ein Kölner Gericht die rituelle Beschneidung als Körperverletzung gewertet hatte. (dpa)

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