Bayerischer Landtag beschließt Gesetz

Keine telemedizinische Beratung vor medikamentöser Abruptio in Bayern

Kurzfristig bringen CSU und Freie Wähler im Landtag eine Regelung auf den Weg, die eine persönliche Vorstellung von Schwangeren beim Arzt erzwingt. SPD und Grüne sehen darin eine Gängelung.

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Löst mit der Formulierung von „Abtreibung per Onlineshopping“ Widerspruch aus: Bernhard Seidenath, gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion.

Löst mit der Formulierung von „Abtreibung per Onlineshopping“ Widerspruch aus: Bernhard Seidenath, gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion.

© Frank Hoermann/SVEN SIMON/picture alliance

München. Der Bayerische Landtag hat am Dienstag mit der Mehrheit von CSU und Freien Wählern die telemedizinische Beratung von Frauen bei medikamentösem Schwangerschaftsabbruch verboten. Dazu haben die Abgeordneten Änderungen am Gesundheitsdienstgesetz beschlossen, SPD und Grüne lehnten den Gesetzentwurf ab, die AfD enthielt sich.

Die Regelung war erst im Zuge des parlamentarischen Verfahrens per Änderungsantrag eingebracht worden. „Dies ist eine Regelung auch im Sinne der Frauen“, sagte der CSU-Abgeordnete Stefan Meyer bei der Debatte im Landtag.

Bei den schwierigen Abwägungen „sollte keine Frau im stillen Kämmerlein alleingelassen werden“, meinte der CSU-Politiker. Von einer „Gängelung“ könne keine Rede sein.

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Er verwies darauf, dass das Gesetz eine Erleichterung des medikamentösen Abbruchs insofern vorsehe, als dieser künftig nicht nur von Gynäkologen und Gynäkologinnen, sondern auch von Allgemeinärzten vorgenommen werden darf.

CSU: Keine Unterversorgung ungewollt Schwangerer

Ziel der Regelung sei es auch, einen „sicheren Rahmen“ für die behandelnden Ärzte zu schaffen. Bisher werde bei der telemedizinischen Begleitung medikamentöser Abbrüche dem Arzt eine Ultraschallaufnahme der Schwangeren übermittelt. Es sei aber telemedizinisch schwer zu überprüfen, ob das Ultraschallbild tatsächlich von der Schwangeren stammt.

Der Arzt müsse sich vergewissern, dass die gesetzlichen Fristen nicht überschritten wurden – „ansonsten droht eine strafrechtliche Haftbarkeit“, warnte Meyer. Auf Vorhaltungen der Opposition erklärte der CSU-Politiker mit Verweis auf den Versorgungsatlas der KV Bayerns, man könne nicht von einer Unterversorgung von ungewollt Schwangeren sprechen.

Laura Weber von den Grünen entgegnete, betroffene Frauen und Ärztinnen und Ärzte würden mit der neuen Regelung unter einen „Generalverdacht“ gestellt. „Sie zeichnen ein Bild von Fachärzten, die fahrlässig und unqualifiziert handeln und Gesetze nicht einhalten“, kritisierte die Abgeordnete. Sie bezeichnete die flächendeckende Versorgung von ungewollt Schwangeren in Bayern als „katastrophal“.

SPD: Anerkannte Behandlungsmöglichkeit wird ohne Differenzierung verboten

Ruth Waldmann, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, bezeichnete die Regelung als „hoch problematisch“. „Ohne jede Differenzierung“ werde dadurch eine anerkannte medizinische Behandlungsmöglichkeit“ verboten, monierte sie. Sie nannte es eine „Entgleisung“, dass der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Bernhard Seidenath, von „Abtreibung per Onlineshopping“ gesprochen habe. (fst)

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