Entscheidung des G-BA

Keine weitere Schonfrist für geriatrische Zentren

Gemeinsamer Bundesausschuss lehnt Antrag auf Verlängerung der Übergangsfristen ab. Länder sehen dadurch die Finanzierung von besonderen Leistungen gefährdet.

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Berlin. Mehrheitlich hat der Gemeinsame Bundesausschuss den Antrag der Länder zur Verlängerung der Übergangsfristen bis Ende 2024 zur Anerkennung geriatrischer Zentren abgelehnt. Bestehende Sonderregelungen, auf deren Basis die Kassen Zentrumszuschläge gezahlt haben, waren bereits Ende 2022 abgelaufen.

Eine Verlängerung der Übergangsfristen sei notwendig, so begründeten die Länder ihren Antrag, weil derzeit noch nicht absehbar sei, wann der Bundesausschuss mit einer Entscheidung über Kriterien zur Anerkennung der geriatrischen Zentren entscheiden werde. Ohne eine Übergangsregelung sei die Finanzierung von besonderen Vernetzungsleistungen und die Zurverfügungstellung von Expertise für andere geriatrische Therapieeinrichtungen gefährdet. Unterstützt wurde diese Argumentation auch von der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft. Insgesamt sind 55 geriatrische Zentren betroffen.

Der G-BA-Vorsitzende Professor Josef Hecken machte darauf aufmerksam, dass die spezielle Förderung von Zentren nicht allein eine „gute Versorgung“ erfordere, sondern insbesondere auch eine definierte Exzellenz, die von der Regelversorgung nicht vorgehalten werden könne. Es bleibe unklar, was diese besondere Exzellenz bei den gegenwärtig existierenden geriatrischen Zentren im Vergleich zu den Zentren für Onkologie oder Kardiologie ausmache. Der G-BA arbeitet derzeit allerdings an den Kriterien im Bereich der Geriatrie. (HL)

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