Vergütung

Kinderpsychiater schlagen heftig Alarm

Seit 20 Jahren ist die Pauschale, die im Rahmen der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung für Personal- und Strukturkosten gezahlt wird, nicht mehr dynamisiert worden. Jetzt geht den Kinder- und Jugendpsychiatern die Luft aus.

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Kind mit ADHS: Nicht selten bedürfen sie auch der Hilfe durch einen Kinder- und Jugendpsychiater.

Kind mit ADHS: Nicht selten bedürfen sie auch der Hilfe durch einen Kinder- und Jugendpsychiater.

© Julian Stratenschulte / dpa

KÖLN. Kinder- und Jugendlichen-Psychiater mahnen eine Anhebung der Vergütung für sozialpsychiatrische Praxen an. Ohne höhere Pauschalen sei die bewährte Versorgungsform nicht mehr aufrechtzuerhalten, warnen sie.

Im Einsatz für eine Anpassung der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung wird der Berufsverband für Kinder- und Jugendlichen-Psychiatrie und -Psychotherapie (BKJPP) vom Spitzenverband ZNS unterstützt.

"In den sozialpsychiatrischen Praxen können wir eine große Zahl von Patienten in ihrem Lebensumfeld mit hoher Qualität behandeln", sagt der stellvertretende BKJPP-Vorsitzende Dr. Gundolf Berg der "Ärzte Zeitung". Berg ist auch stellvertretender Vorsitzender des Spitzenverbands ZNS.

 In den Praxen kooperieren die Ärzte mit Sozialpädagogen, Psychologen oder Heilpädagogen. "Vor allem Kinder mit schweren psychiatrischen Störungen benötigen eine berufsgruppenübergreifende Behandlung", betont Berg. Das gelte etwa für Kinder mit dem Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom.

Vergütung seit 1994 nicht angehoben

Basis für die Beschäftigung der nicht-ärztlichen Mitarbeiter ist die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung aus dem Jahr 1994. Das Problem: Die Vergütung ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr angehoben worden, obwohl die Gehälter in diesen 20 Jahren deutlich gestiegen sind.

Die Praxen erhalten eine extrabudgetäre Pauschale von 163 Euro pro Patient und Quartal, vorausgesetzt es finden drei Patientenkontakte statt. Mit dem Geld müssen die Kinder- und Jugendlichen-Psychiater die Mitarbeiter und zusätzliche Räume finanzieren. Die ärztlichen Leistungen werden nach EBM vergütet.

Ohne sozialpsychiatrische Praxen könnten künftig nur noch halb so viel junge Patienten versorgt werden wie bisher, sagt Berg unter Hinweis auf die langen Wartezeiten auf eine kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung.

Nach einer Erhebung der KBV wurden im ersten Halbjahr 2013 in den Praxen 16.000 Behandlungsfälle dokumentiert, berichtet er.

Die KBV unterstützt das Anliegen der Kinder- und Jugendpsychiater. Sie will mit den Krankenkassen über eine Anhebung der Pauschalen verhandeln. (iss)

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