Kinderschutzgesetz in Rheinland-Pfalz zeigt Erfolge

MAINZ (chb). Das vor drei Jahren in Rheinland-Pfalz verabschiedete Kinderschutzgesetz ist offenbar erfolgreich. So liegt die Inanspruchnahme für die Früherkennungsuntersuchungen mittlerweile bei 98 Prozent.

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Das gilt nach Angaben von Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) auch für die U9. Hier lag die Teilnahmequote vor Einführung des Einladungswesens im Jahr 2009 lediglich bei 86 Prozent.

Bei den Meldungen an die Gesundheitsämter, die erfolgen, wenn zweimal nicht auf die Einladung reagiert wurde, gibt es bislang allerdings ein großes Problem: 75 Prozent der gemeldeten Fälle sind falsch-positiv.

Das heißt, es hat eine Untersuchung stattgefunden, aber die Eltern haben das Rückmeldeformular nicht abgeschickt oder der Kinderarzt die Meldung vergessen. Hier soll es künftig Verbesserungen geben.

So würden die Einladungs- und Erinnerungsschreiben überarbeitet, der Zeitpunkt der Versendung enger am die Untersuchungsfristen gebunden und die Rückmeldefristen verlängert. Außerdem werde ein Blankoformular erarbeitet, das genutzt werden könne, wenn Eltern den Rückmeldebogen vergessen hätten.

Insgesamt wurden seit der Einführung des Einladungswesens 258.000 Einladungen verschickt. Etwa 70 000-mal musste an die Einladung erinnert werden. In 26.435 Fällen wurde das Gesundheitsamt informiert.

Werden hier die falsch-positiven Meldungen herausgerechnet, haben es die Mitarbeiter der Gesundheitsämter in 4500 Fällen geschafft, zum Beispiel durch einen Telefonanruf die Eltern von der Notwendigkeit der Vorsorgeuntersuchung zu überzeugen.

Etwa 1600-mal musste allerdings das Jugendamt eingeschaltet werden, weil die Kinder auch nach eingehender Beratung nicht beim Kinder- oder Hausarzt vorgestellt wurden.

Bei 360 Familien konnte das Jugendamt dann unterstützend tätig werden. 63-mal fanden die Mitarbeiter konkrete Hinweise darauf, dass Kinder vernachlässigt wurden.

"Die Zahlen belegen, dass das Einladungswesen zu einer höheren Inanspruchnahme geführt hat, denn 4500 Kinder wären ohne die Intervention des Gesundheitsamtes sicher nicht zur Untersuchung gekommen", sagte Dreyer.

Zudem zeigten sich durch das Einladungswesen weitere positive Effekte. Zum Beispiel gebe es vermehrt Hinweise darauf, dass Eltern nicht nur die Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nähmen, sondern auch die notwendigen Impfungen vornehmen lassen würden.

Auch würden vermehrt entdeckt, welche Kinder über einen Krankenversicherungsschutz verfügten. Über 100-mal hätten hier die Mitarbeiter der Gesundheistämter die Familien beraten können, wie sie wieder in das Krankenversicherungssystem zurückkehren könnten.

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